Richterin im Schlesinger-Prozess wegen Befangenheit ausgeschlossen - epd medien

03.10.2025 08:24

Die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Januar beim Zivilprozess beim Landgericht Berlin

Berlin (epd). Wegen Befangenheit ist eine Richterin vom Berufungsverfahren vor dem Berliner Kammergericht zwischen dem RBB und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger ausgeschlossen worden. Der 12. Zivilsenat habe die von der Richterin selbst mitgeteilten Gründe für eine Befangenheit als begründet eingestuft, sagte eine Sprecherin des Kammergerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Senat habe dies ohne die betroffene Richterin entschieden. Sie wirke nun am Verfahren nicht mehr mit und werde durch eine planmäßige Vertretung ersetzt. Diese Entscheidung habe keinen weiteren Einfluss auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens. (AZ: 12 U 114/25)

Die in der Selbstanzeige der Richterin genannten Gründe rechtfertigten "die Besorgnis der Befangenheit", sagte die Gerichtssprecherin. Es gehe darum, "bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden". Die Sprecherin äußerte sich nicht dazu, warum die Richterin befangen sein könnte. Sie verwies darauf, dass Gerichtsverfahren bis zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht öffentlich seien.

Private Kontakte

Der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger hatte am Mittwoch in der Sitzung des RBB-Rundfunkrats gesagt, durch eine dienstliche Erklärung der Vorsitzenden Richterin am Kammergericht sei bekannt geworden, dass sie seit längerem private Kontakte zu Patricia Schlesinger unterhalte. Der RBB habe daher einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt.

Mehrere Medien hatten berichtet, die Richterin sei früher eine Nachbarin von Schlesinger gewesen und habe sich mit der Ex-Intendantin auch noch in diesem Jahr getroffen. Die Prozessvertretung von Schlesinger sah darin keinen Hinweis für eine Befangenheit.

RBB fordert rund zwei Millionen Euro

Vor dem Kammergericht ist seit August der Zivilprozess zwischen der Rundfunkanstalt und der früheren Intendantin in der zweiten Instanz anhängig. In dem Rechtsstreit machen beide Parteien Ansprüche gegenüber der anderen Seite geltend. Schlesinger fordert vom Sender ein monatliches Ruhegeld von mehr als 18.000 Euro. Der RBB fordert über eine sogenannte Widerklage Schadenersatz in Höhe von rund zwei Millionen Euro.

Nachdem eine gütliche Einigung zwischen beiden Seiten gescheitert war, erging Mitte Juli das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin II (AZ: 105 O 6/23). Demnach muss der RBB Schlesinger das von ihr zunächst für einen Monat (Januar 2023) eingeforderte Ruhegeld von rund 18.400 Euro zahlen. Ob auch ein Anspruch für die Zeit danach besteht, ließ das Gericht offen. Zugleich wurde die Ex-Intendantin zur Zahlung von Schadenersatz von rund 24.000 Euro an den RBB verurteilt wegen Pflichtverletzungen bei der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten. Gegen das Urteil legten beide Seiten Berufung beim Kammergericht ein.

vnn



Zuerst veröffentlicht 03.10.2025 10:24 Letzte Änderung: 03.10.2025 11:14

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Justiz, RBB, Schlesinger, Zivilprozess, Kammergericht vnn, NEU

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