Holsten: Plattformen müssen Nutzungsbedingungen durchsetzen - epd medien

19.02.2026 09:44

Australien hat Jugendlichen Instagram, TikTok und Co. verboten. Auch die EU prüft einen solchen Schritt. Die Bremer Medienaufseherin Cornelia Holsten sieht ein Verbot jedoch als nur bedingt wirksam zum Schutz von Jugendlichen an.

Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Archivbild)

Bremen (epd). Das Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren in Australien und das neue SPD-Papier zu Zugangsbeschränkungen sind nach Ansicht der Bremer Medienaufseherin Cornelia Holsten nur bedingt hilfreich, um Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen. "Es ist die berühmte Idee von einfachen Antworten auf komplizierte Fragen", sagte die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema) dem epd.

Denn das australische Verbot gelte weder für Messenger-Dienste wie WhatsApp noch für Plattformen, deren Inhalte ohne Accounts genutzt werden können. So könnten sich Jugendliche weiterhin Videos beispielsweise auf Youtube oder Tiktok ansehen. Im Dezember 2025 trat in Australien das weltweit erste Gesetz in Kraft, nach dem Kinder unter 16 Jahren keine eigenen Konten mehr auf Plattformen wie Instagram, Tiktok, Snapchat, Facebook oder Youtube besitzen dürfen. WhatsApp ist weiterhin erlaubt.

Cyber-Mobbing über Whatsapp

Holsten sagte, dass schon jetzt auch hierzulande etwa für Instagram oder WhatsApp ein Nutzungsverbot für Kinder unter 13 Jahren gelte. Doch die Plattformen setzten ihre eigenen Bestimmungen nicht um, kritisierte Holsten. "Auf WhatsApp werden Inhalte geteilt, die nicht zum Teilen geeignet sind. Gerade Cyber-Mobbing spielt sich in der Regel über solche Messenger ab." Die Plattformen müssten deshalb die eigenen Nutzungsbedingungen im Blick auf den Kinder- und Jugendschutz auch technisch durchsetzen, forderte die Medienaufseherin.

Im SPD-Papier sei ein guter Punkt, dass Aufklärung mitgedacht werde. Eltern müssten lernen, die Schutzeinstellungen auf den Handys ihrer Kinder einzurichten, betonte Holsten. "Es gibt den Kinderkanal YouTube Kids. Es gibt bei Google Kinderschutz-Einstellungen und viele andere Jugendschutzfilter. Die aktivieren die Eltern aber nicht."

Außerdem sollten sich die Eltern zeigen lassen, was sich auf den Handys ihrer Kinder abspielt, sagte Holsten. "Wenn man sich nicht in diese Welt hineinbegibt, dann kann man sie auch nicht verstehen." Die Medienaufseherin warnte jedoch davor, die Verantwortung für den Jugendschutz auf die Eltern abzuwälzen. Es bleibe die Aufgabe der Plattformen, für den Jugendschutz aktiv zu werben.

EU für Regulierung zuständig

Zuletzt wurde ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt, in dem vorgeschlagen wird, Kindern unter 14 Jahren den Zugang komplett zu untersagen. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 soll es spezielle Jugendversionen der Plattformen geben.

Für eine Regulierung von Social-Media-Angeboten ist in Europa in erster Linie die EU zuständig. Im 2022 in Kraft getretenen Digital Services Act der EU, der zahlreiche Bestimmungen zur Plattformregulierung enthält, findet sich keine pauschale Altersgrenze. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie eine solche Regelung auf den Weg bringen soll. Diese würde dann für alle EU-Staaten gelten.

lnb/ema



Zuerst veröffentlicht 19.02.2026 10:44 Letzte Änderung: 19.02.2026 11:25

Schlagworte: Medien, Internet, Jugend, INT, NEU

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