17.06.2026 07:01
Ein epd-Interview mit Medienaufseher Thorsten Schmiege
Seit Monaten wird über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche diskutiert. Ende Juni will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission ihre Handlungsempfehlungen veröffentlichen. Welches Ergebnis erwarten Sie?
Thorsten Schmiege: Ich möchte der Kommission nicht vorgreifen - aber die Haltung der Medienanstalten ist klar: Wir brauchen einen effektiven Schutz, aber kein pauschales Verbot. Was mir in der hitzig geführten Diskussion fehlt, ist ein sorgfältiges Abwägen und eine rechtliche Überprüfung der Machbarkeit. Die Debatte bewegt sich zu sehr zwischen den Extremen. Ein Verbot bleibt für mich die Ultima Ratio. Die eigentliche Kernfrage lautet doch: Wie gelingt Schutz, ohne digitale Teilhabe zu verhindern?
Welche Antwort haben Sie darauf?
Wir sehen seit geraumer Zeit, welche negativen Dinge über Social Media verbreitet werden, wissen aber gleichzeitig aus vielen Studien, dass soziale Medien eine wichtige Informationsquelle sind - gerade für junge Menschen, ein zentraler Touchpoint im Alltag. Risiken wie Suchtgefahr oder die Konfrontation mit schädlichen Inhalten dürfen dabei unter keinen Umständen verharmlost werden. Hier gibt es Handlungsbedarf und das haben wir schon lange vor der Verbotsdebatte angemahnt und unter anderem gefordert, die Plattformen stärker in die Verantwortung zu ziehen. Wer sein Geschäftsmodell darauf ausrichtet, Inhalte algorithmengesteuert zu verbreiten, muss auch Verantwortung dafür übernehmen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Medienkompetenz. Junge Menschen müssen lernen, mit Social Media umzugehen. Gleichzeitig hat die aktuelle Verbotsdebatte die Plattformen immerhin wieder an den Verhandlungstisch gebracht. Sie sind alarmiert und zeigen mehr Bereitschaft, sich stärker für den Schutz junger Nutzer zu engagieren. Genau diese Dynamik sollten wir nutzen - für eine politische Initiative, die alle relevanten Anbieter zu einem verbindlichen Commitment bewegt. Verantwortung vor Verbot.
Nun zeigt sich, dass das in Brüssel unzureichend angegangen wird.
In der Debatte wird häufig suggeriert, dass es möglich sei, ein Social-Media-Verbot auf nationaler Ebene durchzusetzen. Dabei liegt die Zuständigkeit eigentlich bei der Europäischen Union.
Am Anfang der Diskussion hat man sich offensichtlich nicht ausreichend damit beschäftigt, wer für ein Verbot zuständig ist. In den vergangenen Jahren wurden viele Zuständigkeiten im Umgang mit großen Plattformen bewusst auf die europäische Ebene übertragen. Nun zeigt sich, dass das in Brüssel unzureichend angegangen wird.
Daraus ergeben sich zwei Optionen: Entweder die EU füllt diese Verantwortlichkeit aus, oder man prüft, ob in Bereichen wie dem Jugendschutz auch wieder stärkere nationale Eingriffsmöglichkeiten notwendig sind. Wir sollten an dieser Stelle nicht über Zuständigkeiten streiten, sondern darüber, wie man ein Social-Media-Verbot in 27 Mitgliederstaaten effektiv umsetzt. Und das ist alles andere als trivial.
Von der Kommission des Bundesfamilienministeriums ist daher ein differenzierter Vorschlag zu erwarten. Wenn man ein Verbot umsetzen möchte, wird es nur über Brüssel gehen. Parallel dazu dürfte aber vor allem die stärkere Verantwortung der Plattformen im Mittelpunkt stehen.
Wer Inhalte verbreitet, trägt dafür Verantwortung, das sollte auch für Plattformen gelten.
Dazu passt Ihre Forderung nach einer Abschaffung des Haftungsprivilegs für Plattformen. Auch das müsste auf europäischer Ebene passieren.
Das Haftungsprivileg lässt sich nicht nationalstaatlich abschaffen - das ist eindeutig. Es stammt aus der Anfangszeit des E-Commerce vor mehr als 25 Jahren, als man noch nicht absehen konnte, welche Inhalte über Plattformen verbreitet werden. Damals galt: Plattformen können erst reagieren, wenn sie von problematischen Inhalten Kenntnis erhalten.
Was hat sich heute geändert?
Plattformen wissen heute sehr gut, welche Inhalte bei ihnen verbreitet werden. Sonst könnten sie ja auch ihre Algorithmen und ihre Feeds nicht entsprechend füttern. Vor diesem Hintergrund erscheint es zunehmend schwer nachvollziehbar, dass sie gegenüber anderen Akteuren im Mediendiskurs weiterhin privilegiert sind und Inhalte erst im Nachhinein löschen müssen. Alle anderen haften bereits in dem Moment, in dem sie Inhalte verbreiten.
Es geht dabei nicht darum, Plattformen zu bestrafen oder schlechter zu stellen, sondern sie mit anderen Marktteilnehmern gleichzubehandeln. Wer Inhalte verbreitet, trägt dafür Verantwortung, das sollte auch für Plattformen gelten. Ziel ist ein faires "Level Playing Field".
Inhalte aus verlässlichen Quellen müssen auffindbar bleiben.
Sie plädieren auch für eine Vielfaltsverpflichtung für Plattformen, die im Rahmen des neuen Digitale-Medien-Staatsvertrags ausgestaltet werden sollte. Warum halten Sie eine solche Verpflichtung für notwendig?
Die Vielfaltsverpflichtung kennen wir aus dem klassischen Rundfunk: Große TV-Anbieter müssen den Zugang zu Informationen aus verlässlichen Quellen sicherstellen. Dieses Prinzip hat den öffentlichen Diskurs und die Meinungsbildung geschützt, ist aber bislang vor allem auf den linearen Bereich beschränkt. In den vergangenen Jahren haben wir festgestellt, dass die Regulierung an dieser Stelle positive Impulse geben kann: Anbieter, deren Angebote zur Meinungsvielfalt beitragen, werden mit einer besseren Auffindbarkeit belohnt. Wer einen relevanten Beitrag leistet, soll mit seinem Angebot auf Plattformen leichter gefunden werden können.
Im nichtlinearen Bereich, insbesondere bei Social Media und algorithmisch gesteuerten Angeboten, beobachten wir dagegen, dass Informationen auf dem Rückzug sind. Deshalb muss die bestehende Regulierungslogik übertragen werden. Inhalte aus verlässlichen Quellen müssen auffindbar bleiben.
Wie könnte eine Vielfaltsverpflichtung konkret aussehen?
Wir haben den Vorschlag der Medienanstalten im April im Rahmen von "DLM im Dialog" öffentlich vorgestellt und seither intensiv diskutiert. Die Fragen zur konkreten Ausgestaltung sind wichtig - und genauso komplex. Wir befinden uns aktuell noch in einem frühen Stadium konzeptioneller Überlegungen, wie Medien- und Informationsvielfalt sowie verlässliche Quellen im digitalen Raum gestärkt werden können. Diese Überlegungen liegen nun der Rundfunkkommission und den Ländern zur Diskussion vor.
Und trotzdem möchte ich dabei den Kern noch einmal unterstreichen: In einer algorithmengetriebenen Welt, in der kommerzielle Plattformen zunehmend darüber entscheiden, welche Inhalte sichtbar sind, brauchen wir einen rechtsstaatlich fundierten Rahmen für Informationsvielfalt. Genau dafür haben die Medienanstalten diesen Vorschlag erarbeitet.
Grundsätzlich bleibt Vielfaltsregulierung Aufgabe der Mitgliedstaaten, um nationale Besonderheiten abzubilden.
Müsste nicht auch das Thema Vielfaltssicherung auf EU-Ebene geregelt werden? Ich finde, es kommt in der öffentlichen Debatte oft zu kurz, dass wir in Deutschland auf nationaler Ebene am Ende sehr beschränkt sind in dem, was wir Plattformen vorschreiben können.
Da widerspreche ich. Die EU ist in erster Linie für die Verwirklichung des Binnenmarktes zuständig. Der Europäische Gerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass Vielfaltsverpflichtungen nicht zwingend darunterfallen. Die Richtlinie der EU über audiovisuelle Mediendienste, die AVMD-Richtlinie, lässt den Mitgliedstaaten bewusst Spielraum, ob und wie sie Fragen der Vielfalt und Auffindbarkeit angehen. Grundsätzlich bleibt Vielfaltsregulierung Aufgabe der Mitgliedstaaten, um nationale Besonderheiten abzubilden. Gleichzeitig ist die AVMD-Richtlinie ein zentraler Rahmen, weil sie Mindeststandards für die Medienregulierung setzt. Wichtig ist dabei, dass auch künftig klargestellt bleibt, dass nationale Vielfaltsregulierung zulässig ist.
Aktuell wird die Richtlinie in Brüssel überarbeitet. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob sie künftig als Verordnung ausgestaltet wird, was die nationalen Spielräume deutlich einschränken würde. Die Signale gehen derzeit eher dahin, dass es bei einer Richtlinie bleibt, was eine gute Entwicklung im Sinne eines vielfältigen Europas wäre.
Mit Blick auf das Durchführungsgesetz für die KI-Verordnung der EU hat die Bundesregierung in einem Kabinettsbeschluss vom Februar den Weg für die Länder freigemacht, die Aufsicht über Künstliche Intelligenz im Medienbereich den Landesmedienanstalten zu übertragen. Die entsprechenden Zuständigkeiten sollen im geplanten zweiteiligen Digitale-Medien-Staatsvertrag festgelegt werden. Werden die Medienanstalten künftig auch für die Telemedienangebote von Verlagen zuständig sein?
Der europäische AI Act zielt auf eine umfassende Regulierung von KI, branchenübergreifend, also unabhängig davon, ob es um Verlage oder andere Unternehmen geht. In Deutschland läuft aktuell die Umsetzung, um die Besonderheiten der Medien gegenüber anderen Branchen zu berücksichtigen. Aus Sicht der Medienfreiheit ist es positiv, dass die Aufsicht über KI bei Mediendiensteanbietern nicht bei einer staatlichen Bundesbehörde wie der Bundesnetzagentur liegen soll, sondern die Zuständigkeit der Länder bleiben soll - und damit bei den Medienanstalten.
Ich sehe, dass diese Entwicklung die Verlage beunruhigt.
Wäre für die Verlage hier nicht der Deutsche Presserat geeignet?
Der Presserat ist keine Aufsichtsbehörde, sondern eine freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Print- und Online-Medien. Mangels behördlicher Befugnisse kann der Presserat die Funktion einer Marktüberwachung, wie sie der AI Act voraussetzt, nicht übernehmen. Eine Abstimmung mit dem Presserat bei Regulierungsfragen von KI ist allerdings sinnvoll. Ich sehe, dass diese Entwicklung die Verlage beunruhigt. Allerdings haben die Medienanstalten 40 Jahre Erfahrung in der Regulierung von Rundfunk im Lichte von Artikel 5 des Grundgesetzes. Perspektivisch wird es zudem Koordinierungsmechanismen zwischen Presserat und Medienanstalten geben, die derzeit bereits mit den Ländern diskutiert und voraussichtlich im Staatsvertrag verankert werden.
Welche Alternativen gäbe es zu einer Zuständigkeit der Medienanstalten?
Es gibt sie schlichtweg nicht. Es darf keine staatliche Aufsicht sein. Und es gibt nicht viele Behörden, die wie die Medienanstalten als unabhängige und staatsferne Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind. Also läuft es klar auf diese Entscheidung zu.
Lassen Sie uns auf das Thema Public Value nochmal aus Nutzerperspektive blicken. Ende vergangenen Jahres haben die Medienanstalten die zweite Liste mit Public-Value-Angeboten privater Anbieter in Rundfunk und Telemedien veröffentlicht, es sind mehr als 300. Diese müssen nach dem Medienstaatsvertrag auf Benutzeroberflächen leichter auffindbar sein. Wenn ich an die Public-Value-Kachel auf meinem Smart-TV denke, frage ich mich, ob dieses Ziel wirklich erreicht wurde. Wie bewerten Sie die Umsetzung in der Praxis?
Im Grundsatz ist die Regelung so umgesetzt worden, wie es der Staatsvertrag vorsieht: Inhalte, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, werden im Rundfunkbereich auf Benutzeroberflächen leichter auffindbar gemacht. Daraus folgt aber nicht automatisch eine stärkere Nutzung, und das ist auch so gewollt. Es wird ein Angebot geschaffen, keine Nutzungspflicht. Nutzerinnen und Nutzer können selbst entscheiden, ob sie diese Angebote nutzen oder bewusst anders priorisieren.
Oft ist tatsächlich unklar, welche Inhalte sich dahinter verbergen.
Verstehen die Nutzer denn überhaupt, was sich hinter dem Begriff "Public Value" verbirgt?
Oft ist tatsächlich unklar, welche Inhalte sich dahinter verbergen. Das ist auch eine Frage der Kommunikation, auf die sich die Branche bislang nicht ausreichend verständigt hat. Deshalb diskutieren wir derzeit gemeinsam mit Anbietern darüber, verständlichere Bezeichnungen zu etablieren. Das lässt sich zwar nicht vorschreiben, aber ein branchenweiter Konsens könnte die Orientierung deutlich verbessern. Hinzu kommt eine strukturelle Herausforderung: Viele Inhalte, etwa im Bereich Smart-TV, sind längst nonlinear und fallen nicht mehr unter die klassische Rundfunkregulierung. Dadurch entstehen unterschiedliche Regeln für Auffindbarkeit und Vielfalt. Diese Ungleichbehandlung will der Gesetzgeber in der nächsten Reform des Staatsvertrags angehen und bestehende Vorgaben klarer fassen.
Ein Problem ist sicherlich auch, dass es sich bei den Geräteherstellern in der Regel um große internationale Konzerne handelt. Wenn dort die deutsche Medienaufsicht anklopft und sagt, dass Vorgaben aus Deutschland noch nicht optimal umgesetzt wurden, dann wird das nicht sofort zu Änderungen führen.
Dazu ein Beispiel aus dem Alltag. Als wir mit dem neuen Medienstaatsvertrag 2020 diese Aufgabe erhielten, war es genauso, wie Sie sagen. In Gesprächen mit großen Geräteherstellern wurde anfangs deutlich infrage gestellt, ob man sich überhaupt an deutsche Vorgaben zur Auffindbarkeit halten müsse. Letztlich konnten wir aber klarmachen, dass die Regelungen durchsetzbar sind. Im Zweifel bis hin zu der Konsequenz, eine Benutzeroberfläche in Deutschland zu untersagen. Vor diesem Hintergrund haben die relevanten Anbieter die Vorgaben umgesetzt.
Ob die Umsetzung im Detail besonders nutzerfreundlich oder attraktiv ist, steht auf einem anderen Blatt. Das ist nicht Aufgabe der Aufsicht. Wir setzen die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch und geben Rückmeldungen zur praktischen Umsetzung.
Die Wirkung bleibt ein offener Punkt.
Welchen Effekt hat die bessere Auffindbarkeit der Public-Value-Inhalte auf das Nutzungsverhalten?
Die Wirkung bleibt ein offener Punkt: Uns fehlen bislang belastbare Daten dazu, wie stark Angebote tatsächlich über diese Kennzeichnung genutzt werden. Plattformen geben dazu nur begrenzt Auskunft. Deshalb haben wir dem Gesetzgeber signalisiert, dass es künftig klarere Auskunftspflichten braucht. Nur so lässt sich bewerten, ob die Regelungen im Sinne des Gesetzgebers wirken.
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist zuletzt ausgeblieben, der öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht daher unter großem Spardruck. Die Medienanstalten erhalten knapp zwei Prozent aus den Beitragseinnahmen, 2024 waren das rund 165 Millionen Euro. Wie hat sich hier die ausgebliebene Erhöhung ausgewirkt?
Die Aufgaben der Medienanstalten sind in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Es ist erfreulich, dass die Länder den Medienanstalten so viel vertrauen, dass sie ihnen immer weitere Zuständigkeiten übertragen. Dem steht die stagnierende Finanzierung gegenüber. Der Rundfunkbeitrag ist seit 2021 unverändert, real bedeutet das durch die Inflation spürbar weniger Mittel. Die Folge ist ein wachsender Spagat zwischen mehr Aufgaben und geringeren Ressourcen.
Die Medienanstalten arbeiten heute stark arbeitsteilig.
Wie wirken Sie dem entgegen?
Das lässt sich nur durch konsequente Effizienzsteigerung auffangen. Die Medienanstalten arbeiten heute stark arbeitsteilig: Einzelne Themen werden jeweils von einer Anstalt federführend bearbeitet, statt parallel an mehreren Stellen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Nicht alle Aufgaben können in dem Maße weitergeführt werden, wie man es in den letzten 20, 30 Jahren gewohnt war.
Die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die italienische Holding Media For Europe (MFE) der Familie Berlusconi erfuhr im vergangenen Jahr große Aufmerksamkeit. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der Medienanstalten hielt den Einstieg der Italiener für unbedenklich und gab grünes Licht. Inzwischen hat MFE einen neuen Vorstand installiert, der auch schon ein paar Monate im Amt ist. Welche Entwicklungen nehmen Sie aktuell bei ProSiebenSat.1 wahr?
Wenn man sich das Programm anschaut, lässt sich die Befürchtung, ProSiebenSat.1 werde zu einer italienischen Ausspielstation, nicht bestätigen. Es wird sehr viel von dem fortgeführt, was die Sendergruppe bisher ausgezeichnet hat. Gleichzeitig sehen wir aber klar den Sparkurs, der bereits vor über einem Jahr begonnen hat. Hintergrund ist der Rückgang der Werbeeinnahmen im linearen Fernsehen.
Vor kurzem hatten wir das Privileg, dass der neue ProSiebensat.1-Vorstandschef Marco Giordano bei unserer Veranstaltung "DLM im Dialog" ein bisschen die Linien skizziert hat. Er hat in aller Deutlichkeit gesagt, dass überall dort gespart wird, wo es nicht programmrelevant ist. Umgekehrt versuchen sie, in das Programm zu investieren. Vor allem lokale Inhalte, also auch Inhalte aus Deutschland, sieht man als entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber internationalen Online-Angeboten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verstärkte Suche nach Kooperationen, vor allem im technologischen Bereich. Laut Marco Giordano findet Wettbewerb nur über Inhalte statt und nicht über Technologie. Auch, weil man etwa im Bereich KI nur als Medienbranche gemeinsam verhindern kann, international den Anschluss zu verlieren.
Wir haben das Gefühl, dass MFE an Bewegtbild glaubt, Formate weiterentwickeln will und eine gewisse strategische Perspektive mitbringt.
Sie sehen also vernünftige Impulse?
Ich will nicht um den heißen Brei herumreden: Wenn mittlerweile mehr als die Hälfte der Werbeerlöse bei drei großen Tech-Plattformen landet statt bei Inhalteanbietern, ist das ein riesiges strukturelles Problem. Im Übrigen auch für die Verlage. Das Fernsehen war davon lange weniger stark betroffen, spürt die Auswirkungen jetzt aber umso deutlicher. Der Druck ist entsprechend hoch: Es muss gespart werden, zugleich aber auch investiert und weiterentwickelt werden, ein wahnsinnig schwieriger Spagat. Gleichzeitig zeigt sich, dass kurzfristig orientierte Investoren, die vor allem auf Rendite schauen, schnell wieder aussteigen.
Das kann man MFE nicht unterstellen. Wir haben das Gefühl, dass MFE an Bewegtbild glaubt, Formate weiterentwickeln will und eine gewisse strategische Perspektive mitbringt. Ich sehe: Es geht nicht um kurzfristige Rendite, sondern darum, die Sendergruppe zukunftsfähig aufzustellen.
Der Ansatz einer Digitalabgabe ist nachvollziehbar, hat aber zwei entscheidende Schwachstellen.
Sie haben angesprochen, dass bei den Anbietern von Inhalten nicht viel hängen bleibt, während die großen Plattformen damit große Geldsummen verdienen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will das mit einer sogenannten Digitalabgabe für Internetkonzerne ändern, die der Medienförderung zugutekommen soll. Was halten Sie davon?
Herr Weimer hat mit seiner Analyse vollkommen recht. Studien, unter anderem der EU-Kommission, zeigen seit Jahren, dass Plattformen im Schnitt sehr viel weniger Steuern zahlen, als hiesige Medienunternehmen. Das schafft einen extremen Wettbewerbsvorteil. Andere Länder haben schon längst mit einer Digitalsteuer reagiert, wie Österreich. Ähnliches gibt es in Frankreich, Italien und Spanien.
Der Ansatz einer Digitalabgabe ist also nachvollziehbar, hat aber zwei entscheidende Schwachstellen. Zum einen birgt eine solche Abgabe, gerade in Deutschland, das Risiko transatlantischer Gegenschläge. Zum anderen stellt sich die Frage der Verteilung: Wenn die Mittel aus dem Staatshaushalt kommen, muss ihre Vergabe staatsfern erfolgen, um jeden Eindruck zu vermeiden, dass man sich eine genehme Berichterstattung kaufen will. Zudem setzt das europäische Beihilferecht enge Grenzen, wie Gelder an Unternehmen verteilt werden dürfen.
Was wäre die bessere Lösung?
Die Weiterentwicklung bestehender Vielfaltsverpflichtungen, wie sie der Medienstaatsvertrag für Rundfunkanbieter bereits vorsieht. Das ist kein neues Prinzip - es ist geltendes Recht. Die Frage ist: Warum sollten diese Verpflichtungen nicht auch für jene gelten, die mit fremden Inhalten Milliarden verdienen? Wer mit Inhalten Geld verdient, die er selbst nicht produziert hat, den kann man zu einem Solidar- oder Vielfaltsbeitrag heranziehen. Die Bundesländer wären hier gefordert, die konkrete Ausgestaltung zu entwickeln, die Medienanstalten bringen sich gerne auch in diesen Dialog ein.
infobox: Thorsten Schmiege (51) ist seit Januar 2026 Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und seit 2021 Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Im Dezember 2025 wählte der BLM-Medienrat den Juristen für eine zweite fünfjährige Amtszeit wieder, die im Herbst 2026 beginnt. Vor seiner Tätigkeit als BLM-Vorsitzender war Schmiege zwei Jahre lang Geschäftsführer der in München ansässigen Medienaufsichtsbehörde und davor von 2017 bis 2019 Leiter des Referats Medienpolitik/Rundfunkrecht in der bayerischen Staatskanzlei.
nbl
Zuerst veröffentlicht 17.06.2026 09:01 Letzte Änderung: 17.06.2026 11:06
Schlagworte: Medien, Aufsicht, Medienanstalten, Interview, Schmiege, NEU
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