Medienrechtler hält Umbau von Cosmo in Hip-Hop-Welle für unzulässig - epd medien

30.06.2026 07:40

Der WDR will sein interkulturelles Radioprogramm Cosmo in eine Hip-Hop-Welle für ein junges Publikum umwandeln. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf schreibt in einem Gutachten, damit würde der Sender gegen das WDR-Gesetz verstoßen.

Der WDR will mit 1Live Street ein jüngeres Publikum erreichen

Köln (epd). Der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf hält die vom WDR geplante Umwidmung des interkulturellen Hörfunkprogramms Cosmo in eine Hip-Hop-Welle für nicht mit dem WDR-Gesetz vereinbar. Das Gesetz bestimme, dass der WDR ein Hörfunkprogramm veranstalte, "das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet", schreibt Gersdorf in einem juristischen Kurzgutachten, das der Verein "Neue deutsche Medienmacher" am Montag veröffentlichte.

Der WDR hatte kürzlich mitgeteilt, dass er die interkulturelle Radiowelle Cosmo zum 1. April 2027 in "1Live Street" umbenennen und zu einem "jungen Programm mit Fokus auf die weltweit größte Jugendkultur Hip-Hop" weiterentwickeln wolle. Hauptzielgruppe seien die 20- bis 29-Jährigen. Laut WDR-Gesetz müsse sich dieses Hörfunkprogramm jedoch an alle Altersgruppen richten, schreibt Gersdorf. Die geplante Zielgruppenorientierung der Welle sei unzulässig. Cosmo dürfe daher nicht zu einer jungen Welle umgebaut werden. Das WDR-Gesetz lege eindeutig fest, welche Wellen sich an bestimmte Zielgruppen richten sollten.

WDR beruft sich auf Programmfreiheit

Der WDR beruft sich beim Umbau von Cosmo auf die Programmfreiheit. Der Sender könne seine Angebote "frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten", sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das gelte auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt habe. Die Auslegung wie im Gutachten würde nach Ansicht des Senders "zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit des WDR führen".

In dem Gutachten schreibt Gersdorf, es sei "fraglich, ob Hip-Hop-Musik und Hip-Hop-Kultur überhaupt 'Themen des interkulturellen Zusammenlebens' oder nicht eher Ausdruck einer urbanen Jugend- und Musikkultur sind". Themen des interkulturellen Zusammenlebens, die auch für über 30-Jährige interessant seien, würden von einem solchen Programm nicht hinreichend erfasst.

Der WDR hatte darauf hingewiesen, dass die interkulturellen Themen als "Querschnittsauftrag" stärker im Gesamtprogramm stattfinden sollten. Dies sei jedoch kein Ersatz für das gesetzlich beauftragte Radioprogramm, befand Gersdorf.

Cosmo ist gesetzlich fest verankert.

Der Medienrechtler sieht in der geplanten Umwidmung einen Verstoß gegen das Gesetz, gegen den der amtierende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen vorgehen müsse. Der WDR könne sich hier auch nicht auf die Programmfreiheit berufen, da der Auftrag des Programms im WDR-Gesetz festgeschrieben sei. Auch Beitragszahler könnten seiner Ansicht nach gegen die Umwidmung der Welle klagen.

Elena Kountidou, Geschäftsführerin des Vereins "Neue Deutsche Medienmacher", sagte: "Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. Cosmo ist gesetzlich fest verankert." Sie forderte den Rundfunkrat auf, seine Entscheidung zu revidieren. Die ARD solle Cosmo als "mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft" weiter ausbauen. Der Rundfunkrat hatte der Neuaufstellung der jungen Radiowellen Anfang Juni nach längerer Diskussion mehrheitlich zugestimmt.

dir



Zuerst veröffentlicht 29.06.2026 10:12 Letzte Änderung: 30.06.2026 09:40

Schlagworte: Medien, Hörfunk, Medienrecht, WDR, Cosmo, Radiowellen, Gutachten, von Gersdorf, Roether, NEU

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