Koalitionsbeschluss zum IFG stößt in der SPD-Fraktion auf Kritik - epd medien

08.07.2026 13:47

Laut dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses soll das Informationsfreiheitsgesetz reformiert werden. Gegen bestimmte Vorschläge gibt es nun auch Widerstand aus der SPD-Bundestagsfraktion.

Titel des Ergebnispapiers des Koalitionsausschusses (Fotomontage)

Berlin (epd). Teile der SPD-Bundestagsfraktion stellen sich gegen einige geplante Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch die Bundesregierung. "Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz der Fraktion, die dem epd vorliegt. Es sei dagegen sinnvoll, das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass mehr Transparenz geschaffen und seine Handhabung vereinfacht werde.

"Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben", hieß es weiter.

Ausnahmen für Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz

Das Informationsfreiheitsgesetz, das 2006 in Kraft getreten ist, räumt grundsätzlich jedem Menschen das Recht ein, Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Ausnahmen gelten unter anderem für den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz.

Laut dem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses, das am 2. Juli veröffentlicht wurde, will die Koalition das IFG "an die aktuellen Herausforderungen anpassen". Dazu wolle man unter anderem dem "besonderen Schutzbedarf" wie dem der Kritischen Infrastruktur stärker Rechnung tragen. An den geplanten Änderungen gab es viel Kritik von Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Journalisten.

Verweis auf Koalitionsvertrag

In der Arbeitsgruppen-Stellungnahme heißt es, dass das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange enthalte. "Überprüft werden müssten aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu Kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben."

Die SPD-Fraktion verweist auch auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" werden soll. Dazu zähle "insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt".

ema



Zuerst veröffentlicht 08.07.2026 15:47 Letzte Änderung: 08.07.2026 17:37

Schlagworte: Medien, Pressefreiheit, Bundesregierung, NEU

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