10.07.2026 08:53
Leipzig (epd). Im Falle eines rechtswirksamen Ausstiegs Sachsen-Anhalts aus dem MDR-Staatsvertrag hat die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Konsequenzen angekündigt. Gegen eine mögliche Kündigung durch eine neue Landesregierung nach der Wahl im September würde der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) zeitnah juristisch vorgehen, sagte der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, zu entsprechenden Ankündigungen der in Umfragen vorn liegenden AfD.
Zwar könne eine Landesregierung rein rechtlich betrachtet das bestehende Mediensystem umgestalten. Es sei jedoch nicht zulässig, "Tabula Rasa" zu etablieren und eine Leerstelle in der Medienlandschaft zu hinterlassen. Vielmehr müsste "ein adäquater öffentlich-rechtlicher Rundfunk angeboten werden, der den Grundsätzen der Verfassung entspricht". Das sei verfassungsrechtlich so vorgesehen, und das gelte auch im Fall eines Wahlsiegs der AfD, sagte Schröder. Auf diese Rechtslage hatte bereits im April der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf im Gespräch mit dem epd hingewiesen.
Eine Kündigung könnte frühestens nach einer zweijährigen Frist zum 1. Januar 2029 wirksam werden. Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung wäre der MDR statt einer Drei-Länder-Anstalt dann künftig eine Zwei-Länder-Anstalt. Wie Schröder bestätigte, bliebe der Staatsvertrag mit den anderen beiden Ländern Sachsen und Thüringen bestehen.
Die AfD in Sachsen-Anhalt hat in Aussicht gestellt, aus dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszusteigen und Staatsverträge zu kündigen. Der Landtag hatte Ende April jedoch neue parlamentarische Regeln beschlossen, wonach der Ministerpräsident nicht mehr wie bisher Staatsverträge allein kündigen kann. Erforderlich ist nun ein Parlamentsbeschluss. Falls Sachsen-Anhalt rechtswirksam aus dem MDR-Staatsvertrag herausfällt, wäre dies Schröder zufolge "auf jeden Fall eine Situation mit Unsicherheiten und Risiken".
Er verwies darauf, dass es auch bei einem Ausstieg aus dem MDR bei der Verpflichtung zum Rundfunkbeitrag bliebe. Mit einer Kündigung könne der Beitrag nicht gestrichen werden, weil er nicht auf einem Staatsvertrag beruhe, sondern der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur aktuellen Beitragssumme von 18,36 Euro. "Eine neue Anpassung müssten erst alle 16 Bundesländer einstimmig beschließen", sagte der Jurist.
Der MDR steht auch jenseits juristischer Auseinandersetzungen vor Herausforderungen. Intendant Ralf Ludwig sagte: "Zu den 160 Millionen Euro, die wir bis 2028 einsparen müssen, kommen wegen der ausgebliebenen Beitragserhöhung rund 30 Millionen an Einsparungen hinzu." Setze sich auch die neue Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht durch, dann fehlen dem MDR Ludwig zufolge von 2027 an weitere 30 Millionen Euro.
Die Bundesländer hatten die zunächst von der KEF ermittelte Anhebung zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt, darüber berät das Bundesverfassungsgericht derzeit nach einer Senderklage. Im Februar hatte die KEF dann empfohlen, den Rundfunkbeitrag von 2027 an nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zum Thema digitale Transformation kündigte der MDR einen regionalen Digitalkanal an, der von 2028 an auf Youtube abrufbar sein wird. Laut dem Direktor des MDR-Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt, Tim Herden, wird er derzeit für die Zielgruppe zwischen 35 und 50 Jahren aufgebaut. Geplant seien acht- bis zehnminütige Reportagen sowie weitere Beiträge und Dokumentationen aus Mitteldeutschland.
lob
Zuerst veröffentlicht 10.07.2026 10:53 Letzte Änderung: 10.07.2026 11:40
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Wahlen, NEU
zur Startseite von epd medien