Weimer: KI-Transparenzpflichten stärken Vertrauen in digitale Inhalte - epd medien

06.08.2026 10:40

Mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder veränderte Bilder, Videos, Audios und Texte müssen in Europa seit dem 2. August unter bestimmten Voraussetzungen gekennzeichnet werden. Kulturstaatsminister Weimer spricht von einem "wichtigen Meilenstein".

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (Archivbild)

Berlin (epd). Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat die neuen Transparenzpflichten der Europäischen Union für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) als "wichtigen Meilenstein" bezeichnet. "Die neuen Regelungen stärken das Vertrauen in digitale Inhalte", erklärte Weimer am Donnerstag in Berlin. Sie leisteten einen Beitrag dazu, das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte zu verringern. Zugleich griffen Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit, für deren praxistaugliche Ausgestaltung er sich innerhalb der Bundesregierung eingesetzt habe.

Seit dem 2. August müssen KI-Inhalte in der EU gekennzeichnet werden. Die Transparenzpflichten unterscheiden sich abhängig davon, ob es sich um Bild, Ton oder Text handelt.

Grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Sogenannte Deepfakes, also mit KI erzeugte oder manipulierte Fotos, Audioaufnahmen und Videos, müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden. Bei einem Bild muss ein sichtbares Label im oder am Bild mit einem Hinweis wie "KI-generiert" direkt ins Auge fallen. Bei einem Video braucht es eine deutlich sichtbare Einblendung. Die EU hat dafür eine Reihe von frei verfügbaren Symbolen entwickelt. Sofern KI-generierte Bilder, Audio oder Videos eindeutig unauthentisch oder unecht sind, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Auch leichte Retuschen sind ohne Kennzeichnung erlaubt.

Bei Texten ist das Gesetz weniger streng. Grundsätzlich gilt zwar: "KI-generierte oder mithilfe von KI bearbeitete Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen eindeutig gekennzeichnet werden", so die EU-Kommission. Die Kennzeichnungspflicht entfällt aber, "wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt", wie die Kommission ausführt.

Private Nutzung ausgenommen

Auch Influencer, Vereine oder Forschungsinstitute müssen KI demnach kenntlich machen. Für die private Nutzung, etwa im Chat eines Messenger-Dienstes, gelten die Vorgaben nicht.

Die KI-Verordnung der EU (AI Act) ist weltweit das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI. Weil es sich dabei um eine Verordnung handelt, gelten die Bestimmungen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Anders als bei EU-Richtlinien bedarf es also keiner nationalen Umsetzung.

In Deutschland überwacht generell die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Vorgaben. Im Medienbereich ist eine staatsferne Aufsicht durch die Landesmedienanstalten vorgesehen, die gerade die Bundesländer im Digitale-Medien-Staatsvertrag regeln wollen. Bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ausfällt.

nbl/mab



Zuerst veröffentlicht 06.08.2026 12:40

Schlagworte: Medien, Internet, EU, Bundesregierung, Künstliche Intelligenz, nbl, mab

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