13.10.2026 11:18
Washington (epd). Das US-Justizministerium ermittelt gegen mehrere Sender, weil sie im September vorübergehend die Berichterstattung aus dem Weißen Haus gestoppt hatten. Das Ministerium prüft nach Medienberichten, ob es gesetzeswidrige Absprachen gab. Die Sender hatten ihre Berichterstattung aus dem Amts- und Regierungssitz des US-Präsidenten eingestellt, nachdem Donald Trump am 19. September den Kabelsendern CNN und MS Now sowie der Plattform "Politico" die Akkreditierung entzogen hatte.
Die Ermittlungen des Justizministeriums richten sich nach Medienberichten gegen NBC, ABC, CBS, CNN und Fox News. Der Fachdienst "Hollywood Reporter" schrieb von einer "scharfen Eskalation" von Seiten der Regierung. Der Juraprofessor William Kovacic sagte der "Washington Post", die kartellrechtliche Begründung sei "schwach". Die Regierung wolle wohl negative Berichterstattung unterdrücken. Ein Vertreter der Stiftung Freedom of the Press Foundation bezeichnete den Vorstoß des Justizministeriums als "Unsinn". Über die Dauer und das Ausmaß der Ermittlungen ist nichts bekannt.
Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte, dass der Boykott möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoße, genauer das "Sherman Gesetz". Das Gesetz aus dem Jahr 1890 verbietet bestimmte Formen der Absprache zwischen konkurrierenden Firmen, zum Beispiel beim Festlegen von Preisen.
Die Jura-Professorin Jessica Roth sagte dem Sender CNN, sie wäre sehr überrascht, wenn ein Gericht eine Klage gegen die Sender zulassen würde. Die Sender seien als Presseorganisationen durch die Verfassung geschützt, das Kartellrecht könne hier nicht zur Anwendung kommen.
Trump hatte den Medien, denen er die Akkreditierung entzogen hatte, vorgeworfen, sie hätten professionelle Standards missachtet und falsch berichtet. Aus Protest stellten andere Sender, die im "White House Pool" berichten (außer CNN sind das ABC, CBS, NBC und Fox News) vorübergehend ihre Berichterstattung ein.
CNN, MS NOW und das zum Springer-Konzern gehörende Webangebot "Politico" hatten gegen ihren Ausschluss geklagt. Ein Richter erließ am 24. September eine einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss. Seither können die Medien wieder aus dem Weißen Haus berichten. Eine endgültige Entscheidung wird in Kürze erwartet.
ege
Zuerst veröffentlicht 13.10.2026 13:18
Schlagworte: Medien, USA, White House, Pressefreiheit
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