Deutschlandradio hält Klage gegen Programmreform für unbegründet - epd medien

14.10.2026 08:38

Ein Verein klagt gegen die Umsetzung der Programmreform beim Deutschlandfunk. Er argumentiert, der Sender habe die bestehenden Angebote nicht wie im neuen Medienstaatsvertrag vorgegeben analysiert.

Deutschlandfunk-Funkhaus in Köln

Köln (epd). Deutschlandradio sieht einer Klage gegen die Programmreform beim Deutschlandfunk gelassen entgegen. "Wir halten den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für ohne Aussicht auf Erfolg und werden dies gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln im Einzelnen darlegen", sagte Deutschlandradio-Sprecher Christian Sülz dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. Musterkläger ist der CDU-Politiker und ehemalige DDR-Bürgerrechtler Günter Nooke als Präsident der Organisation Informationsqualität.

Der eingetragene Verein Informationsqualität unterstützt als überparteiliche und unabhängige zivilgesellschaftliche Initiative unter anderem Musterverfahren zur Einhaltung der Rundfunkrechtsordnung. Mit dem Eilantrag gegen Deutschlandradio wollen Nooke und der Verein beim Verwaltungsgericht Köln erreichen, dass die zum 30. November 2026 angekündigte Programmreform des Deutschlandfunks vorerst nicht vollzogen wird. (AZ 6 L 2470/26)

Verein fordert Leistungsanalyse des Programmangebots

Der Verein argumentiert, Deutschlandradio müsse zuerst die seit dem 1. Dezember 2025 gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Darlegungsverfahren durchführen. Der Deutschlandfunk habe seine Angebotsänderungen weder an Auftrag und Publikumsbedarf gemessen und dokumentiert, noch dies gegenüber dem Hörfunkrat dargelegt. Der sogenannte Reformstaatsvertrag, der am 1. Dezember 2025 in Kraft trat, schreibt vor, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Angebote regelmäßig überprüfen (sogenannte Leistungsanalyse): "Dabei sollen der Beitrag eines Angebots und seiner wesentlichen Angebotsteile zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und zum öffentlich-rechtlichen Profil sowie das Erreichen der angestrebten Zielgruppen nachvollzogen werden."

Katja Adler, Vizepräsidentin des Vereins Informationsqualität, sagte, es gehe nicht um Programmgeschmack, sondern um Verfahrenstreue. "Der Gesetzgeber hat dem Deutschlandradio aufgegeben, vor einschneidenden Angebotsentscheidungen zu prüfen und darzulegen, nicht danach."

Rechtsanwalt Johannes Weberling, der den Antragsteller vertritt, erklärte: "Vollendete Tatsachen zum 30. November würden die erstmalige externe Kontrolle leerlaufen lassen, bevor sie je stattgefunden hat. Effektiver Rechtsschutz muss deshalb vor dem Vollzug greifen." Nooke sagte dem epd, er halte es für wahrscheinlich, dass es eine mündliche Anhörung geben werde. Es sei aber auch möglich, dass der Antrag gleich an das Oberverwaltungsgericht nach Münster weitergereicht werde.

Deutschlandradio sieht Reform als Ergebnis eines umfassenden Prozesses

Der Deutschlandradio-Sprecher erklärte dagegen, die Programmreform, die das lineare Programm des Deutschlandfunks betreffe, sei das Ergebnis eines umfassenden Reformprozesses, der über zwei Jahr gedauert habe und an dem rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses beteiligt gewesen seien. Ziel sei es, den Deutschlandfunk zukunftsfest weiterzuentwickeln, mit klarem publizistischem Profil, hoher journalistischer Qualität und konsequenter Nutzerorientierung. Grundlage der Reform seien Erkenntnisse aus Medienforschung, Publikumsfeedback, qualitativen Studien sowie Impulse aus dem Reformstaatsvertrag der Länder.

Die geplante, im Juli öffentlich vorgestellte Programmreform sieht vor, mehrere bisher von Fachredaktionen erstellte und verantwortete Sendungen einzustellen, darunter auch "Büchermarkt", "Forschung aktuell" und "@mediasres". Stattdessen sollen die Informationsmagazine verlängert werden und es soll längere Magazinsendungen zu allgemeinen Themen wie Kultur oder Wissen geben. Fachthemen sollen in täglichen Hintergrundsendungen zu einem Sender vertieft werden.

Der Hörfunkrat hatte kürzlich Nachschärfungen bei der Programmreform gefordert und vor der Gefahr gewarnt, die Stammhörerschaft des Senders zu verprellen. Die Hörfunkratsvorsitzende Katrin Hatzinger forderte Qualitätskriterien für digitale Produktionen. Der Deutschlandfunk dürfe keine "Infowelle wie viele andere" werden. Der Hörfunkrat musste der Reform nicht zustimmen.

koe/dir



Zuerst veröffentlicht 14.10.2026 10:38

Schlagworte: Medien, Radio, Deutschlandradio, Justiz

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