14.10.2026 09:39
Luxemburg (epd). Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage des Betreibers der Erotikplattform "Stripchat" gegen deren Einstufung als sehr große Online-Plattform abgewiesen. "Damit unterliegt die Plattform zusätzlichen und strengeren Pflichten in den Bereichen Transparenz, Risikomanagement und Aufsicht", erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg (AZ: T-134/24).
Die EU-Kommission hatte den Dienst im Dezember 2023 unter die strengeren Auflagen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) gestellt. Nach ihrer Daten verzeichnete Stripchat monatlich mehr als 62 Millionen Besucher in der EU und überschritt damit den Schwellenwert von 45 Millionen Nutzern. Der Betreiber Technius Ltd hatte die Zuverlässigkeit der Daten angezweifelt.
Das Gericht bestätigte nun, dass die Kommission ihre Entscheidung auf verlässliche Daten gestützt und nachvollziehbar begründet habe. Die vom Betreiber vorgenommene Bereinigung um sogenannte "Bounce Visits", bei denen Nutzer eine Website nach kurzer Zeit wieder verlassen, habe die tatsächliche Besucherzahl künstlich verringert.
Das Urteil stärkt die Position der EU-Kommission bei der Einstufung sehr großer Plattformen im Rahmen des DSA. Dieser verpflichtet diese Online-Plattformen zu strengen Maßnahmen für den Schutz von Minderjährigen, das heißt, sie müssen Risikoanalysen durchführen, die Nutzung durch Minderjährige über strikte Altersprüfungen verhindern und Systeme einrichten, die sie vor schädlichen Inhalten und Suchtrisiken schützen.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
mab
Zuerst veröffentlicht 14.10.2026 11:39
Schlagworte: EU, Justiz, Medien, Internet, #sagsmir
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