Keine Länder-Einigung zu Rundfunkbeitrag - 3sat soll in Arte aufgehen - epd medien

27.09.2024 11:39

Die Bundesländer stellen Vorschläge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Diskussion. Die Zahl der Angebote soll sinken, Aufsicht und Kostentransparenz sollen verbessert werden. Das Thema Rundfunkbeitrag bleibt zunächst außen vor.

Der Rundfunkbeitrag wird im Januar 2025 zunächst bei 18,36 Euro bleiben

Mainz (epd). Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben die öffentliche Anhörung zum Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio gestartet, dabei aber das Thema Rundfunkbeitrag ausgeklammert. Finanzierungsfragen würden Ende Oktober auf der Konferenz der Regierungschefs in Leipzig besprochen, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Freitag in Mainz mit. Ob und wann eine Beitragserhöhung kommen soll, ist damit weiterhin unklar.

Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die Staatskanzlei bereits vergangene Woche ausgeschlossen. Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder hatten Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht enthalten

Bereits aus früheren Entwürfen für den Reformstaatsvertrag war hervorgegangen, dass in dieser Frage unter den Ländern keine Einigkeit besteht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde auf monatlich "18,36/18,94/XX,XX Euro" festgesetzt, hieß es etwa in einem unveröffentlichten Dokument vom 19. September, das dem epd vorliegt. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte am Donnerstag erklärt, der Senderverbund gehe weiter von einer Beitragserhöhung aus.

In der online gestellten Entwurfsfassung, die auf einem "Kamingespräch" der Regierungschefs am Donnerstag basiert, ist die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gar nicht erst enthalten. Stattdessen konzentriert sich der Entwurf auf den Medienstaatsvertrag sowie die einzelnen Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geplant ist unter anderem, dass mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen.

Bei der ARD ist vorgesehen, dass jede Anstalt künftig vier Radiosender betreiben darf, das wären 36 statt der bisher veranstalteten 69 Kanäle. Zusätzlich können Landesgesetzgeber einen weiteren Sender pro sechs Millionen Einwohner erlauben und Sonderregeln für Mehrländeranstalten wie NDR oder MDR schaffen. Nach bisheriger Darstellung der Medienpolitik sollten insgesamt etwa 20 Sender entfallen, darauf hatte auch der ARD-Vorsitzende Gniffke am Donnerstag verwiesen. Nutzen die Landesgesetzgeber ihren Spielraum voll aus, würden 53 der aktuell 69 Programme verbleiben.

Die Zahl der Spartenkanäle soll um etwa die Hälfte sinken Copyright: Landesregierung Rheinland-Pfalz


Bei den TV-Spartenkanälen sollen im Bereich Kultur die Inhalte des Senders 3sat, den ARD und ZDF mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betreiben, in Abstimmung mit den europäischen Partnern weitestgehend in Arte aufgehen. Der Bereich Information, Bildung und Dokumentation soll ebenfalls konsolidiert werden. Von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo sollen durch Bündelung nur noch ein oder zwei übrigbleiben.

Im Bereich der jüngeren Angebote soll an Sendern für verschiedene Altersgruppen festgehalten werden. Die Zahl soll allerdings von vier auf zwei bis drei Angebote mit "abgestimmter Strategie" sinken. Betroffen sind hier der Kinderkanal, ZDFneo, ARD One und das Online-Jugendangebot Funk.

Sportrechte: Unklarheit im Detail

Beim Thema Sportrechte-Kosten gibt es zumindest im Detail noch keine Einigkeit. Grundsätzlich sollen diese Ausgaben gedeckelt werden. Im Entwurf heißt es, der Aufwand für den Erwerb dieser Übertragungsrechte dürfe "8-10 % abzüglich X %-Punkte" des gesamten Programmaufwandes in einer Beitragsperiode nicht übersteigen. Derzeit liegt der Wert bei etwa 10 Prozent, die Senkung um den mit "X" bezifferten Faktor ist weiter Gegenstand politischer Diskussionen.

Zwischenzeitliche Überlegungen, insgesamt nur 5 Prozent des Programmaufwands für Sportrechte anzusetzen, haben die Länder nach epd-Informationen wieder verworfen.

Schärfere Regeln zur "Presseähnlichkeit"

Beim Verbot der "Presseähnlichkeit" öffentlich-rechtlicher Internetangebote planen die Länder erneut Verschärfungen. Sie kommen damit einer vielfach vorgetragenen Forderung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nach. Laut Entwurf soll eine neue "Aktualitätsklausel" aufgenommen werden, wonach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Texten "auf aktuelle Sendungen nicht älter als 2 Wochen" Bezug genommen werden muss. Zudem wird die Vorschrift verschärft, dass auch bei sendungsbegleitenden Texten eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton erfolgen soll.

Mit der Novelle soll auch die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbessert werden. Dem Vorschlag zufolge soll ein "Kodex zu Standards für Leitung und Aufsicht" vorgeschrieben werden, der dann gemeinsam mit Gremien der Sender entwickelt wird. Ein neuer Medienrat soll mit einem "Blick von außen" die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen. Außerdem sollen die Sender zu einer stärkeren Kostentransparenz verpflichtet werden.

"Effizienter und sparsamer"

Nach Monaten intensiver Arbeit liege ein Entwurf vor, "der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte: "Ziel der Reform ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken." Es sei wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten und Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Maßnahmen wolle man die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender in der Bevölkerung fördern.

Stellungnahmen zum Text können bis zum 11. Oktober auf der Webseite der Kommission eingereicht werden. Nach deren Auswertung soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn nach der Unterzeichnung durch die Länderchefs auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dies wird den Angaben zufolge frühestens im Sommer 2025 der Fall sein.

rid



Zuerst veröffentlicht 27.09.2024 09:55 Letzte Änderung: 27.09.2024 13:39 (Wir haben die vorgeschlagenen Regelungen zur Reduzierung der ARD-Hörfunkkanäle ausführlicher erläutert.)

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, Medienpolitik, Reformstaatsvertrag, Spartenkanäle, Rundfunkbeitrag, Sportrechte, Presseähnlichkeit, rid, NEU

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