Presseverleger reichen Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission ein - epd medien

07.05.2024 15:30

Sitz des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin

Berlin (epd). Im Streit über die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die EU-Kommission eingeschaltet. Dazu reichten die Verleger am 3. Mai eine formelle Beihilfebeschwerde ein, wie eine Verbandssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Beihilfebeschwerden sollen Verstöße gegen die Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen aufdecken. "Anlass sind die weiterhin vielen, mit Gebührenmitteln finanzierten Textangebote der Sender, die sich digital zu Zeitungsangeboten in Konkurrenz setzen", sagte die BDZV-Sprecherin. Das Ziel der Beschwerde liege darin, "auf eine Debatte hinzuwirken, wie der Rundfunkauftrag künftig EU-Rechts-konform und im Sinne der digitalen Zukunft des gesamten Mediensystems gefasst werden kann".

Kritik an mangelhafter Auftragsdefinition

Der BDZV kritisiert in dem 72-seitigen Schriftsatz zur Beihilfebeschwerde, der dem epd vorliegt, unter anderem eine mangelhafte Auftragsdefinition, die zu ausufernden Textangeboten führe, sowie eine mangelhafte Aufsicht über die Rundfunkanstalten, die diese Aktivitäten zulasse. Verfasst wurde das Dokument von den Anwälten Clemens Ziegler aus Brüssel und Thomas Höppner aus Berlin.

Ein ARD-Sprecher erklärte auf epd-Anfrage in Stuttgart: "Die Beschwerde des BDZV vor der Kommission liegt uns bisher nicht vor, so dass wir uns zu den Inhalten aktuell nicht äußern können." Generell sei die ARD der Auffassung, dass das deutsche Recht in Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben stehe. Auch die Rundfunkanstalten bewegten sich mit ihren Telemedienangeboten im Rahmen ihres Auftrags. "Dabei sind wir an einer guten Zusammenarbeit mit den Verlagen interessiert", betonte der Sprecher.

Gniffke: Eigentlicher Gegner steht in Übersee

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke sagte im Deutschlandfunk, er fürchte, die ARD werde beim Thema Text "immer Stoff für Diskussionen" mit den Verlagen haben. Der "eigentliche Gegner im Wettbewerb" stehe aber in Übersee und greife den Verlagen "schamlos in die Tasche", indem er ihnen mindestens 30 Prozent der Werbeerlöse wegnehme. Auf diese Herausforderung müsse man gemeinsam stärker eingehen, forderte Gniffke. Die ARD mache den Verlagen viele Kooperationsangebote und stelle beispielsweise kostenlos Videos zur Verfügung.

Seit vielen Jahren monieren die Verleger, dass durch die kostenlosen presseähnlichen Textangebote der Sender im Internet ein ungleicher Wettbewerb zum Schaden der Zeitungen stattfinde. Gemeinsame Schlichtungsgespräche - wie über die App "Newszone" des Südwestrundfunks (SWR) - scheiterten. Die gesetzlich verankerte Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Rundfunkanstalten und Presseverlagen liegt inzwischen seit mehr als einem halben Jahr auf Eis.

nbl/rid



Zuerst veröffentlicht 07.05.2024 17:30 Letzte Änderung: 08.05.2024 16:59

Schlagworte: Medien, Presse, Rundfunk, EU, BDZV, Presseähnlichkeit, ARD, Gniffke, nbl, rid, NEU

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