Kommission: Reformen bei ARD und ZDF erst ab 2029 finanzwirksam - epd medien

02.10.2024 06:28

Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel im Februar 2024

Frankfurt a.M. (epd). Die Finanzkommission KEF erwartet bis zum Jahr 2028 keine wesentlichen Einsparpotenziale beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus den bisher diskutierten Reformansätzen. Das geht nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) aus einem Sonderbericht der KEF hervor, der in Kürze der Medienpolitik übermittelt werden soll. Im März hatte die Rundfunkkommission der Bundesländer bei der KEF ein "Sondergutachten zur Beitragsrelevanz möglicher Reformansätze" beauftragt.

Die Länder hatten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) insgesamt 19 Fragen vorgelegt. Dabei ging es vor allem um "Angebotsveränderungen" sowie "Organisation und Zusammenarbeit" bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. So wurde die KEF um Einschätzung gebeten, welche finanzielle Auswirkungen Zusammenlegungen und Streichungen linearer Spartenkanäle hätten. Andere Fragen betrafen etwa die Punkte "Personal" und "Immobilien".

Neuzuordnung "beitragsferner Leistungen" möglich

Die KEF kommt in ihrem Sonderbericht zu dem Schluss, dass die Rundfunkanstalten "aus der Umsetzung der im Fragenkatalog angesprochenen Reformansätze und Auftragsanpassungen" für 2025 bis 2028 keine wesentlichen zusätzlichen Einsparpotenziale realisieren können. Sie verweist allerdings darauf, dass "die Neuzuordnung beitragsferner Leistungen" kurzfristig zu deutlichen Entlastungen führen könnte.

Nach epd-Informationen zählt die KEF zu den beitragsfernen Leistungen etwa die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die für die Kontrolle des Privatfunks zuständig sind. Würden diese Anstalten keinen Anteil aus dem Rundfunkbeitrag mehr erhalten, müsste eine alternative Finanzierung gefunden werden, etwa aus Steuermitteln.

Sparpotenzial bei "Ausgestaltung des Programmauftrags"

Mit Blick auf den Zeitraum ab 2029 sieht die KEF laut Berichtsentwurf "zahlreiche Handlungsfelder, in denen die Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen teils erhebliche beitragsrelevante Einsparpotenziale erwarten lassen". Hier nennt die KEF beispielsweise "Standortfragen und damit verbundene Immobilienkosten". Sie verweist dazu auf das Deutschlandradio mit zwei Sitzen in Köln und Berlin sowie auf die Mehrländeranstalten der ARD.

Einsparpotenziale sieht die KEF darüber hinaus bei der "Ausgestaltung des Programmauftrags" und bei anstaltsübergreifenden technischen Infrastrukturen, etwa einer gemeinsamen Streaming-Plattform der Anstalten.

Thema Rundfunkbeitrag ausgeklammert

Die Bundesländer beraten seit längerem über einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In einem Ende September zur Diskussion gestellten Entwurf ist vorgesehen, dass mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen sollen.

Das Thema Rundfunkbeitrag wurde aber ausgeklammert und ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten. Die KEF hatte im Februar vorgeschlagen, ab Januar 2025 den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Aus mehreren Ländern gibt es Widerstand gegen eine solche Erhöhung.

vnn



Zuerst veröffentlicht 02.10.2024 08:28 Letzte Änderung: 02.10.2024 08:38

Schlagworte: Medien, Rundfunk, KEF, Rundfunkbeitrag, Sondergutachten, Medienpolitik, vnn, NEU

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