Rundfunkkommission legt Fragenkatalog für KEF-Sondergutachten vor - epd medien

13.03.2024 14:10

KEF-Vorsitzender Martin Detzel

Mainz (epd). Die Rundfunkkommission der Länder hat der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Fragenkatalog für das Sondergutachten zu Reformen und Einsparmöglichkeiten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgelegt. In dem am 7. März veröffentlichten Dokument führt die Kommission insgesamt 19 Fragen zu den Unterpunkten "Personal", "Immobilien", "Angebotsveränderungen", "Organisation und Zusammenarbeit", "eigene Maßnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio" sowie "Weitere Maßnahmen" auf.

Die KEF empfiehlt in ihrem am 23. Februar vorgelegten Bericht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 56 Cent auf 18,94 Euro für die neue Beitragsperiode von 2025 bis 2028. Mehrere Bundesländer haben angekündigt, der Erhöhung nicht zustimmen zu wollen.

Finanzielle Auswirkungen einzelner Reformideen

Bis zum Herbst wollen die Länder einen weiteren Medienänderungsstaatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten. Parallel dazu sollen die Anstalten ein Reformkonzept erarbeiten und eine gemeinsam technologische Plattform aufsetzen. In dem Sondergutachten soll die KEF einschätzen, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Reformideen haben würden. Das Gutachten soll dann im weiteren Reformprozess herangezogen werden.

Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk (CDU), hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Anfang März gesagt, er halte eine Anhebung des Rundfunkbeitrags "derzeit für verfrüht". Ihm zufolge soll die KEF im Anschluss an das Sondergutachten eine neue Empfehlung für die Jahre ab 2027 errechnen. Für die kommenden zwei Jahre hätten die Sender noch Rücklagen, mit denen sie ihren Finanzbedarf decken könnten.

In ihrem Fragenkatalog richtet die Rundfunkkommission ihr Augenmerk vor allem auf die Punkte "Angebotsveränderungen" sowie "Organisation und Zusammenarbeit". Sie erbittet von der KEF im Sondergutachten unter anderem Einschätzungen zu finanziellen Auswirkungen von Zusammenlegungen und Streichungen linearer Spartenkanäle.

Daneben wird auch erfragt, welchen Effekt es hätte, wenn neben Arte, 3sat und Kika staatsvertraglich nur noch ein Spartenprogramm für jüngere Zielgruppen (ZDFneo, ARD One) und ein Spartenprogramm im Bereich "Aktualität, Information, Wissen" (Tagesschau24, ZDFinfo, Phoenix und ARD alpha) beauftragt würde. Außerdem möchte die Rundfunkkommission die Kosten für Hörfunkprogramme im Bereich "populäre Musik und Unterhaltung", im Bereich "Kultur" und im Bereich "Information und Aktualität" erfahren.

Besonderes Augenmerk auf Sportereignissen

Daneben wollen die Länder wissen, welche Einsparpotenziale die KEF in einer verpflichtenden Zusammenarbeit innerhalb der ARD sowie zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio sieht. Sie bitten um eine "Bewertung von vermeidbaren Mehraufwendungen" in Bereichen wie Personalverwaltung, Produktion, Programmrechteerwerb und -verwertung, technische Infrastruktur wie etwa Sendernetzbetrieb und Beitragsservice. Innerhalb der ARD sollen die geplanten Kompetenzzentren, eine gemeinsame modulare Inhaltedatenbank sowie Mantelprogramme im Hörfunk und Fernsehen geprüft werden.

Die Rundfunkkommission erfragt darüber hinaus Einsparpotenziale mit Blick auf eine Aufteilung der audiovisuellen Berichterstattung zu Groß- und Sportereignissen außerhalb der politischen Berichterstattung. Dabei kommt dem Sport besondere Aufmerksamkeit zu. So möchten die Länder auch wissen, wie hoch der Aufwand von ARD und ZDF für den Sportrechteerwerb in der letzten Beitragsperiode war, aufgeschlüsselt nach Haupt- und Sublizenzen, und welche finanziellen Verpflichtungen bereits für Zukunft eingegangen wurden. Konkret wird um konkrete Informationen zu Kosteneffekten einer Begrenzung der Sportberichterstattung gebeten.

nbl



Zuerst veröffentlicht 13.03.2024 15:10

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, Rundfunkkommission, KEF, Gutachten, nbl

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