11.12.2024 12:19
Berlin (epd). Die Ministerpräsidentenkonferenz wird am Donnerstag in Berlin voraussichtlich keine Entscheidung zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags treffen. Nach Informationen des Evangelischen Pressediensts (epd) wurde dieses Thema in den Vorgesprächen zur Sitzung nicht aufgerufen. Als unsicher gilt, ob sich die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Beitragshöhe einigen werden.
Nach dem Widerspruchsmodell, das die Rundfunkkommission der Länder vorgeschlagen hat, soll künftig nicht mehr grundsätzlich die Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu einer Beitragsänderung nötig sein. Je nach Höhe des künftigen Beitrags müsste eine bestimmte Quote an Landesregierungen oder Landtagen aktiv widersprechen, um die Erhöhung vorerst nicht wirksam werden zu lassen. In diesem Fall würde das bisherige Verfahren greifen, das eine Zustimmung aller Regierungen und Parlamente verlangt.
Dieses Modell findet bei den Ministerpräsidenten zwar grundsätzlich Anklang. Allerdings haben mehrere Länderchefs - darunter Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt - infrage gestellt, ob zum jetzigen Zeitpunkt ein Beschluss dazu fallen sollte. Hintergrund ist die Klage, die ARD und ZDF im November beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Die Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, hatte die Medienpolitik mangels Einigkeit in dieser Frage bisher nicht umgesetzt.
Zustimmen wird die Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Nach dem Reformstaatsvertrag sollen unter anderem die ARD-Hörfunkwellen von 70 auf 53 reduziert und Fernsehprogramme zusammengelegt werden. Das Sportrechte-Budget von ARD und ZDF wird nicht gekürzt, aber auf fünf Prozent der zusammengerechneten Gesamtausgaben beider Sender gedeckelt.
Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz. Im Sommer war bekannt geworden, dass die EU-Kommission an einzelnen Punkten des Entwurfs Kritik geübt hat.
Nach einer Beschlussfassung der Ministerpräsidenten zu den Staatsverträgen würde die sogenannte Vorunterrichtung der Landtage beginnen. Danach müssten die Vertragswerke von den Regierungschefs unterzeichnet und von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.
rid
Zuerst veröffentlicht 11.12.2024 13:19 Letzte Änderung: 11.12.2024 13:57
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, Rundfunkbeitrag, Reformstaatsvertrag, Jugendmedienschutz, rid, NEU
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