07.01.2025 12:36
Frankfurt a.M. (epd). Die ARD hat zum 1. Januar neu geregelt, wie die Mittel für den internen Finanzausgleich aufgebracht werden, aus dem der Saarländische Rundfunk (SR) und Radio Bremen Geld erhalten. Entlastet wird im Zeitraum von 2025 bis 2028 der WDR, dessen prozentualer Finanzierungsanteil abgesenkt wird, wie die ARD dem epd auf Anfrage mitteilte. Bei den anderen sechs einzahlenden ARD-Anstalten erhöhe sich im Gegenzug die jeweilige Quote. Alle zuständigen Gremen hätten der im September beschlossenen neuen Aufteilung zugestimmt.
Die beiden kleinsten ARD-Sender SR und Radio Bremen können ihren Finanzbedarf nicht aus dem jeweiligen Rundfunkbeitragsaufkommen decken. Der aufzubringende Betrag für diesen Finanzausgleich beläuft sich gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag seit 2023 auf 1,8 Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens. Zuvor waren es ab 2021 noch 1,7 Prozent gewesen.
Der Anteil des WDR am Finanzausgleich im Zeitraum 2025 bis 2028 bleibt trotz Absenkung mit Abstand der höchste. Dieser beläuft sich nun auf 29 Prozent, bis Ende 2024 waren es 32,75 Prozent gewesen. Für den SWR beträgt der Anteil jetzt 20,86 Prozent (plus 1,1 Prozentpunkte), für den NDR 20,26 Prozent (plus 1,07 Prozentpunkte) und für den BR 17,33 Prozent (plus 1,47 Prozentpunkte). Beim HR und beim RBB steigen die Anteile jeweils nur marginal an: beim HR auf 2,58 Prozent (plus 0,07 Prozentpunkte), beim RBB auf 1,51 Prozent (plus 0,04 Prozentpunkte). Unverändert bleibt der MDR-Anteil mit 8,46 Prozent.
Die jährliche Finanzausgleichsmasse betrug von 2021 bis 2024 im Schnitt rund 105 Millionen Euro, wie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 24. Bericht feststellte. Davon flossen an den SR knapp 51 Prozent, an Radio Bremen rund 49 Prozent.
Die genaue Höhe der Ausgleichsmasse für 2025 lässt sich noch nicht beziffern. Es ist nicht absehbar, ob und wann die von der KEF im Februar 2024 vorgelegte Empfehlung, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro zu erhöhen, umgesetzt wird. Im Dezember hatten die Ministerpräsidenten ein neues Verfahren für die Anpassung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Vorgesehen ist demnach, dass ab 2027 nicht mehr grundsätzlich alle Landesparlamente einer Anhebung zustimmen müssen. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen.
Das neue Modell tritt nur in Kraft, wenn alle 16 Landtage zustimmen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Beschluss vom Dezember jedoch nur in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag zurückziehen. Im November hatten ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil die Länder der KEF-Empfehlung zur Beitragserhöhung nicht gefolgt waren. Eine Rücknahme ihrer Beschwerden lehnen die Sender ab.
Zum 1. Januar hat die ARD außerdem zwei Änderungen an ihrem Fernsehvertragsschlüssel vorgenommen, die bis Dezember 2024 ebenfalls von den zuständigen Aufsichtsgremien genehmigt wurden. Der Fernsehvertragsschlüssel legt die prozentuale Zulieferung der einzelnen Anstalten zum Gemeinschaftsprogramm Das Erste fest. Beim NDR steigt für den Zeitraum 2025 bis 2028 dieser Anteil geringfügig auf 17,45 Prozent (plus 0,05 Prozentpunkte).
Im Gegenzug sinkt der Anteil beim WDR auf 21 Prozent (minus 0,05 Prozentpunkte). Bei den übrigen sieben Landesrundfunkanstalten gibt es keine Änderungen. Beim SWR sind es somit weiterhin 18,25 Prozent, beim BR 16,25 Prozent und beim MDR 10,6 Prozent. Für den HR bleibt der Anteil bei 7,45 Prozent, beim RBB bei 7,1 Prozent, beim SR bei 1,15 Prozent und bei Radio Bremen bei 0,75 Prozent.
vnn
Zuerst veröffentlicht 07.01.2025 13:36 Letzte Änderung: 07.01.2025 13:41
Schlagworte: Medien, ARD, Finanzausgleich, vnn, WDR, NDR, NEU
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