12.06.2025 08:19
Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am 24. Juni sein Urteil zum Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins durch das Bundesinnenministerium. Das gab das in Leipzig ansässige Gericht am Mittwochabend bekannt. Zuvor war am Dienstag und Mittwoch unter dem Vorsitz von Richter Ingo Kraft mündlich in der Sache verhandelt worden.
Das Innenministerium hatte die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation im Juli 2024 nach dem Vereinsrecht verboten und aufgelöst. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im August 2024 in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots. Damit konnte das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin vorerst wieder erscheinen.
Die Kläger werden unter anderem durch die Rechtsanwälte Laurens Nothdurft und Ulrich Vosgerau vertreten. Nothdurft war einst Mitglied der 2009 verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und ist für die AfD seit Sommer 2024 Ortsbürgermeister in Roßlau (Sachsen-Anhalt). Vosgerau hat im November 2023 an dem Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam teilgenommen, bei dem unter anderem Vertreibungspläne besprochen wurden. Bei der mündlichen Verhandlung zu "Compact" am Dienstag versuchte er, Zweifel an der Unbefangenheit der Richter zu streuen.
Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums vertritt "Compact" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept und ist stark vernetzt im rechtsextremistischen Spektrum. In den Beiträgen des Magazins überwögen verfassungsfeindliche Positionen, von denen ein beachtliches Gefährdungspotenzial ausgehe.
rid/lob
Zuerst veröffentlicht 12.06.2025 10:19
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Compact, Bundesverwaltungsgsgericht Pressefreiheit
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