17.04.2026 07:50
Köln (epd). In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. April ein neues WDR-Gesetz und ein neues Landesmediengesetz für den Privatfunk. Der Landtag hatte im März das 22. Rundfunkänderungsgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und Grünen verabschiedet. Demnach soll der WDR-Rundfunkrat von 55 auf 54 Sitze verkleinert werden, zudem soll das Aufsichtsgremium in die Fortentwicklung der Strategie zur WDR-Sportberichterstattung einbezogen werden.
Einige Anpassungen - darunter die Vorgabe zur Sport-Strategie - gehen auf den Reformstaatsvertrag der Bundesländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurück, der im Dezember 2025 in Kraft trat. Weitere Änderungen betreffen den kommerziellen Lokalfunk und die Hochschulradios.
Die Verkleinerung des WDR-Rundfunkrats wird Anfang Dezember wirksam, wenn die neue Amtsperiode des Gremiums beginnt. Dann werden sich der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen und der Sozialverband Deutschland/Landesverband Nordrhein-Westfalen einen Sitz teilen müssen. Diese beiden Organisationen, die sich vor 2016 auch schon einen Platz geteilt hatten, entsandten in den vergangenen zehn Jahren jeweils einen eigenen Vertreter in das Gremium.
CDU und Grüne hatten 2022 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass "die gesellschaftliche Vielfalt unseres Landes" im Rundfunkrat besser abgebildet werden solle, ohne das Gremium zu vergrößern. Im Gesetz wurden jedoch keine weiteren Veränderungen bei der Zusammensetzung beschlossen. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und im WDR-Verwaltungsrat war bislang für alle Gremienmitglieder auf maximal drei fünfjährige Amtsperioden begrenzt. Diese Begrenzung soll nun für die Politikvertreter in dem Gremium nicht mehr gelten. Der nordrhein-westfälische Landtag entsendet 13 Personen in den Rundfunkrat, davon dürfen maximal neun Parlamentarier sein.
Durch die Gesetzesnovelle erhält der Rundfunkrat mit der "Ermahnung" ein neues Aufsichtsinstrument. Eine Ermahnung kann das Gremium aussprechen, wenn es bei der Prüfung eingereichter Programmbeschwerden zwar keinen Rechtsverstoß gegen Programmgrundsätze feststellt, "aber Vorgaben der Qualitätsrichtlinien negativ berührt" sieht. Für die Ermahnung reicht eine einfache Mehrheit.
Programmbeschwerden müssen beim WDR in Zukunft schneller bearbeitet werden. Bisher hatte die Intendantin dafür nach Eingang der Beschwerde zwei Monate Zeit. Diese Frist wurde auf einen Monat verkürzt. Sind Beschwerdeführer mit der Antwort nicht zufrieden, können sie weiterhin innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat einschalten, der dann entscheidet. Die Programmbeschwerden können nur noch dann per E-Mail eingereicht werden, wenn sie digital beantwortet werden können. Das bedeutet, dass Beschwerden, die von sogenannten No-Reply-Adressen geschickt werden, nicht akzeptiert werden. Andere öffentlich-rechtliche Sender haben diese Regelung bereits eingeführt. Die Sender reagierten damit auf eine Flut von Beschwerden, die sie über No-Reply-Adressen erreichten.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass der Rundfunkrat Produktionsverträgen nur noch dann zustimmen muss, wenn das Ausgabevolumen drei Millionen Euro übersteigt. Bisher lag der Schwellenwert bei zwei Millionen Euro. Der Rundfunkrat hatte selbst für diese Heraufsetzung plädiert. Der bisherige Schwellenwert galt seit 2004. Das Aufsichtsgremium hatte argumentiert, die Produktionskosten seien inflationsbedingt angestiegen. Der höhere Schwellenwert werde den Arbeitsaufwand für den Rundfunkrat verringern. Die Aufgreifschwelle von zwei Millionen habe deutlich unter der anderer ARD-Anstalten gelegen.
Laut dem neuen WDR-Gesetz kann der Sender künftig nur noch bis zu sieben Hörfunkprogramme terrestrisch verbreiten. Möglich sind auch Kooperationsprogramme, die als halbe Programme der jeweiligen Anstalten gezählt werden. Auch diese Begrenzung folgt den Vorgaben aus dem Reformstaatsvertrag. Ausschließlich im Internet darf der WDR laut der Gesetzesnovelle maximal zwei Hörfunkprogramme verbreiten. Der WDR kündigte im vergangenen Jahr bereits an, dass er die über DABplus verbreiteten Hörfunkwellen Die Maus und WDR Event einstellen will.
Das neue Landesmediengesetz ermöglicht, dass eine Chefredakteurin oder ein Chefredakteur künftig für mehrere Lokalradios zuständig sein kann. Die Regierungskoalition verspricht sich davon mehr Kooperationsmöglichkeiten bei den Lokalradios, wie aus der Gesetzesbegründung hervorgeht. Ferner soll die Digitalisierung von Hochschulradios unterstützt werden. Ihnen wird mit der Gesetzesnovelle ermöglicht, auch andere Verbreitungswege zu nutzen, ohne ihren Status zu verlieren.
Die Lokalfunksender in Nordrhein-Westfalen hatten sich 2025 auf die gemeinsame Einhaltung wirtschaftlicher Standards verpflichtet. Ein im Oktober 2024 veröffentlichtes Gutachten hatte ergeben, dass die Sender ohne entsprechende Strukturmaßnahmen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten. Dazu gehört die Zusammenlegung von Redaktionen. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen will auch Fusionen von Lokalsendern ermöglichen.
vnn
Zuerst veröffentlicht 17.04.2026 09:50 Letzte Änderung: 17.04.2026 10:07
Schlagworte: Medien, Medienpolitik, Gesetze, Nordrhein-Westfalen, Lokalfunk, WDR, Privatfunk, vnn, NEU
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