Jugend-Enquete-Kommission: Mindestalter für Social-Media-Account - epd medien

16.10.2026 16:00

In einem Policy Paper untersucht der Verein Jugend-Enquete-Kommission, wie sich die Gesellschaft "vor den Gefahren unregulierter Social-Media-Plattformen" schützen lässt. Die jungen Erwachsenen fordern ein Mindestalter von 16 Jahren für das Erstellen eines Accounts auf Plattformen.

Smartphones gehören für Jugendliche zum Alltag

Berlin (epd). Die Jugend-Enquete-Kommission 2026 hat ein Mindestalter von 16 Jahren für das Erstellen eines Accounts auf Social-Media-Plattformen gefordert. Ein solches Social-Media-Verbot sei eine Konsequenz aus unzureichenden Schutzstandards und erhöhe den Druck auf die Plattformbetreiber", teilte die Kommission in einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Kurz-Gutachten mit. Das Verbot richte sich nicht gegen eine pauschale Nutzung von sozialen Medien, hieß es in dem Policy Paper mit dem Titel "Fake News und KI: Gefahren für die Medienlandschaft?". Durch das Mindestalter würden jedoch "zahlreiche Risiken wie Cybergrooming reduziert werden.

Um Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres an soziale Medien heranzuführen, bedürfe es zudem gezielter Aufklärung über Gefahren, die mit einer Nutzung einhergehen könnten. "Daher betonen wir die zwingende Notwendigkeit von Medienkompetenz." Das Papier sei von 18 jungen Menschen erarbeitet worden, die zwischen 16 und 27 Jahre alt sind. Die Jugend-Enquete-Kommission ist ein Verein, der aus ehrenamtlich engagierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht.

Eckpunktepapier der Bundesregierung

Die Bundesregierung will sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben. In einem Eckpunktepapier, das das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, ist außerdem festgehalten, dass es neben dem Verbot für Kinder unter 13 "abgestufte Beschränkungen" für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren geben soll. Außerdem will sich die Bundesregierung für ein Verbot suchtfördernder Designs bei digitalen Angeboten einsetzen.

In dem am Freitag veröffentlichten Kurzgutachten empfiehlt der Verein, die Bewertung systemischer Risiken nicht länger den Plattformen selbst zu überlassen. Dazu solle ein verbindlicher Anforderungskatalog mit technologischen Schutzmaßnahmen für Accounts von Minderjährigen erlassen werden, der sichere Voreinstellungen vorschreibt und werbebasierte Monetarisierung ausschließt.

Einheitliche Regelungen in Europa

Dazu solle der Digital Services Act (DSA) verschärft werden und Verstöße konsequenter verfolgt werden. Nach dem 2022 in Kraft getretenen DSA müssen Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz gewährleisten.

Im Zuge dessen unterstütze der Verein den Vorstoß der Europäischen Kommission, den EU Kids Act auf den Weg zu bringen, um den Schutz von Minderjährigen auf Plattformen in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten, heißt es in dem Papier. Der EU Kids Act sieht nach Alter gestaffelte Verbote und Vorgaben für die Nutzung von sozialen Medien vor. Der Gesetzesvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten beraten und verabschiedet werden.

Schutz vor digitaler Gewalt

Die Jugend-Enquete-Kommission äußerte sich zudem zum strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt. "Der Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt wird ausdrücklich begrüßt, greift aus unserer Sicht in einigen Aspekten jedoch zu kurz", heißt es in dem Papier. Nach Paragraf 201b des Strafgesetzbuchs ("Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung") ist das Zugänglichmachen (Verbreitung oder Bereitstellung für Dritte) von täuschend echten, künstlich erzeugten oder manipulierten Bild- oder Toninhalten strafbar. Das bloße Erstellen solcher Deepfakes ist von diesem Tatbestand nicht erfasst.

Der Verein fordert einen erweiterten Gesetzesvorschlag, der bereits die unbefugte Herstellung von Deepfakes unter Strafe stellt und nicht erst deren Verbreitung. Taten gegen Minderjährige sollen gesondert erfasst und von Amts wegen verfolgt werden. Ergänzend soll eine zentrale, niedrigschwellige Anlaufstelle für Opfer digitaler Gewalt entstehen, die anonyme Meldungen entgegennimmt und die Löschung mit den Plattformen koordiniert.

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Zuerst veröffentlicht 16.10.2026 18:00

Schlagworte: Medien, Internet, Jugend, EU

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