12.02.2026 09:11
Berlin (epd). Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zieht nach Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorläufig eine gemischte Bilanz zu den Änderungen bei den Internetangeboten der Sender. "Erste positive Signale wie die Umstellung der 'Tagesschau'-App registrieren wir selbstverständlich", sagte eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage in Berlin. Der Verband begrüße es, wenn sich die Sender "mit dem Nach-vorne-Stellen von Audio-Video" stärker auf ihre digitalen Kernaufgaben fokussierten.
"Zugleich stellen wir fest, dass beispielsweise die Textangebote der 'Tagesschau' in Suchmaschinen und auch in aktuellen KI-Antworten weiterhin umfassend präsent sind", so die Sprecherin weiter. Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Reformstaatsvertrags sei noch nicht möglich.
Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio trat zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Die Bundesländer wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit schlanker und moderner aufstellen. Die Reform verschärft unter anderem das Verbot der sogenannten Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Internetangebote. Die ARD startete daraufhin eine neue Version der "Tagesschau"-App, die unter dem Motto "Sendung first" stärker auf audiovisuelle Elemente setzt.
Der neue Staatsvertrag konkretisiert, welche Texte künftig neben dem Schwerpunkt Bild und Ton noch zulässig sind. Dazu zählen "Sendungstranskripte, Zusammenfassungen der wesentlichen Inhalte einer Sendung sowie solche, die der nachträglichen Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten, nicht länger als vier Wochen zurückliegenden Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen".
Wie eine Sprecherin des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auf epd-Anfrage mitteilte, wirken sich diese Vorgaben "auf die Berichterstattungsabläufe, das Themenangebot sowie die Gestaltung der 'Tagesschau'-App und -Webseite aus". Anzahl und Aktualität der berichteten Themen hingen dabei "maßgeblich von Taktung und Themensetzung der ARD-Nachrichtensendungen ab". Die Textberichterstattung sei gemäß Reformstaatsvertrag im Wesentlichen auf die nachträgliche Begleitung dieser Sendungen beschränkt und orientiere sich daher weitgehend an deren Inhalten.
"Der Anteil von Videos und Audios im veröffentlichten Gesamtangebot wurde deutlich gesteigert", erläuterte die NDR-Sprecherin weiter. Erstmals veröffentliche die "Tagesschau" auch Social-Media-Videos in ihrer eigenen App und ermögliche damit Nutzerinnen und Nutzern "jenseits der Algorithmen von Meta und Co., auf Nachrichten in einer Ansprache für jüngere Zielgruppen zuzugreifen".
Sendungsbegleitende Texte würden gemäß Reformstaatsvertrag erst nach der jeweiligen Sendung und mit ausgewiesenem Sendungsbezug veröffentlicht. Passende Audios und Videos seien von Beginn an integriert und stünden in allen relevanten Bereichen des Angebots im Vordergrund. "Zudem wurde die Verlinkung auf redaktionelle Angebote privater Anbieter ausgebaut", so die NDR-Sprecherin. Die "Tagesschau" wird in der Gemeinschaftsredaktion ARD-aktuell produziert, die beim NDR in Hamburg angesiedelt ist.
Ein Abbau redaktioneller Kapazitäten habe im Zuge der Veränderungen nicht stattgefunden: "Bei gleichbleibenden Ressourcen hat sich das Aufgabenspektrum der Redaktion durch den Reformstaatsvertrag teilweise verändert." Neben der Themenauswahl und -bearbeitung stehe auch die crossmediale Planung im Fokus. Die Zusammenarbeit sowie inhaltliche Absprachen mit anderen ARD-Redaktionen und -Studios hätten darüber hinaus an Bedeutung gewonnen.
Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Hessischen Rundfunks (HR), Florian Hager, hatte zum Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags nicht nur vor einem Tempo-Verlust, sondern auch vor einer schrumpfenden Reichweite der ARD-Angebote gewarnt. Zu der Frage, ob sich diese Befürchtung mit Blick auf die "Tagesschau"-Angebote bestätigt hat, könne "derzeit noch keine Aussage" gemacht werden, sagte die NDR-Sprecherin.
Der BDZV kündigte an, das Thema "in den regelmäßigen Gesprächen mit der ARD" weiterhin zu adressieren. Zugleich setze der Verband aber auch "auf die Neuentwicklung eines praktikablen Schlichtungsmechanismus als Auftrag des Gesetzgebers", so die BDZV-Sprecherin. Die gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen ist seit rund zwei Jahren nicht besetzt.
"Dabei wollen wir im Übrigen nicht vergessen, dass es bedrohliche Entwicklungen gibt, gegen die wir sehr bewusst gemeinsam kämpfen", ergänzte die Sprecherin des Verlegerverbandes. Dazu zähle "die zunehmende wirtschaftliche Potenz und damit einhergehend der bedrohlich wachsende politische Einfluss der internationalen Plattformen auf unsere nationale Medienlandschaft und die Bildung der öffentlichen Meinung". In einer gemeinsamen Erklärung hatten die Presseverleger und die ARD Anfang Dezember zum Erhalt unabhängiger Medien aufgerufen.
nbl
Zuerst veröffentlicht 12.02.2026 10:11
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Internet
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