Landtag von Brandenburg befasst sich mit RBB-Änderungsstaatsvertrag - epd medien

08.09.2026 09:06

Berlin und Brandenburg haben Änderungen am Staatsvertrag für den RBB auf den Weg gebracht. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte diesen bereits zu. Jetzt muss sich noch der Landtag von Brandenburg damit befassen.

Der RBB in Berlin

Potsdam (epd). Die Neufassung des aktuellen RBB-Staatsvertrags soll in Kürze die letzte Hürde nehmen. Das Plenum des Landtags von Brandenburg werde sich voraussichtlich am 16. September abschließend mit dem Änderungsstaatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) befassen, teilte der Landtag in Potsdam am Dienstag mit. Davor ist am Mittwoch eine Anhörung im Hauptausschuss des Parlaments geplant, zu der auch RBB-Intendantin Ulrike Demmer erwartet wird. Die Änderungen sollen spätestens zum November in Kraft treten.

Mit der Neufassung soll unter anderem die Zahl der Hörfunkwellen von sieben auf sechs verringert werden. Die Reduzierung im Hörfunk ist auf Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzuführen, wonach die ARD die Zahl ihrer Radiowellen von 70 auf 53 verringern muss.

Rückzug aus Cosmo

Konkret zieht sich der RBB aus der gemeinsam mit WDR und Radio Bremen betriebenen interkulturellen Welle Cosmo zurück. Inhalte mit dem Schwerpunkt kulturelle Vielfalt werden demnach künftig in den RBB-Kultursender Radio3 integriert. Der WDR will Cosmo indessen zu einem Hip-Hop-Sender umbauen.

Zudem sollen verbindliche Maßstäbe für Kooperationen des RBB auch mit privaten Rundfunkveranstaltern festgelegt werden, um die regionale Vielfalt zu stärken. Auch der Kernauftrag des Senders werde geschärft, erklärte der Landtag. Dazu gehöre, dass der RBB in angemessenem Umfang über die Plenar- und Ausschusssitzungen der beiden Landesparlamente berichten soll.

Bildung, Sparsamkeit, Bürgernähe

Die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen soll verstärkt werden und die Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat zusätzliche Kompetenzen erhalten. Auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Digitalisierung und für mehr Bürgernähe sind vorgesehen.

Das Regelwerk für den RBB in seiner aktuellen Form war 2023 beschlossen worden und Anfang 2024 in Kraft getreten. Den Änderungsstaatsvertrag unterschrieben die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Kai Wegner (CDU) und Dietmar Woidke (SPD), bereits im vergangenen Juni. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte Ende August zu. Nun fehlt noch die Zustimmung des Landtags von Brandenburg.

lob



Zuerst veröffentlicht 08.09.2026 11:06 Letzte Änderung: 08.09.2026 11:35

Schlagworte: Medien, Rundfunk, NEU

zur Startseite von epd medien