Die RBB-Rechtsstreitigkeiten mit früheren Führungskräften - epd medien

13.03.2026 10:04

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat sich Sparmaßnahmen verordnet und wird zu weiteren Einsparungen gedrängt. Gleichzeitig streitet sich der Sender mit ehemaligen Führungskräften um hohe Summen und über Kündigungen. Ein Überblick.

RBB-Logo am Haus des Rundfunks in Berlin

Potsdam/Berlin (epd). Im Zuge des Skandals von 2022 um Vorwürfe der Verschwendung öffentlicher Mittel hat sich der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) von verschiedenen Führungskräften getrennt. Kündigungen, hohe Ruhegeld- und Schadenersatzforderungen führten danach zu juristischen Auseinandersetzungen. Einige Prozesse sind bereits abgeschlossen, andere nicht.

Intendantin Ulrike Demmer hatte im Herbst 2024 angekündigt, Vergleichsverhandlungen und außergerichtliche Einigungen mit früheren Führungskräften anzustreben, um eine für den Sender wirtschaftliche Lösung der Angelegenheiten zu erreichen. Eine solche außergerichtliche Einigung mit Ex-Intendantin Patricia Schlesinger war danach im Juni 2025 gescheitert.

Schlesinger-Verfahren

Das Landgericht Berlin entschied dann im Juli 2025 in einem zivilrechtlichen Verfahren, dass Schlesinger das für einen Monat geforderte Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro plus Zinsen zusteht. Zugleich wurde festgelegt, dass sie unter anderem im Zusammenhang mit Reisekostenfragen rund 24.200 Euro plus Zinsen und Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an den RBB zahlen soll (AZ: 105 O 6/23).

Über einen Teil der Forderungen muss nun in zweiter Instanz das Berliner Kammergericht entscheiden (AZ: 12 U 114/25). Die Klage des RBB gegen Schlesinger auf Schadenersatz in Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem einst geplanten Digitalen Medienhaus des Senders wird abgetrennt in einem gesonderten Verfahren behandelt (AZ: 105 O 56/25). Der Sender fordert insgesamt weit über zehn Millionen Euro von Schlesinger.

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Berliner Generalstaatsanwaltschaft wurde inzwischen auch Anklage gegen Schlesinger und drei weitere Beschuldigte erhoben. Dort geht es um Untreue zum Nachteil des Senders und eine Schädigung des Vermögens des RBB. Der Schwerpunkt der Tatvorwürfe betrifft laut Generalstaatsanwaltschaft Zahlungen variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und weitere Personen.

Verfahren am Arbeitsgericht

Außergerichtliche Einigungen in arbeitsrechtlichen Verfahren gab es Ende 2024 mit dem früheren RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter und im Frühjahr 2025 mit dem ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein. Im Fall der gekündigten Intendanzleiterin Verena Formen-Mohr wurde 2025 ebenfalls eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Nun ist jedoch am 29. Mai am Landesarbeitsgericht in Berlin ein weiterer Termin anberaumt worden.

Im Fall der früheren RBB-Justiziarin Susann Lange war zunächst am 10. März eine Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht geplant. Der Termin wurde jedoch kurzfristig unter Verweis auf laufende Vergleichsverhandlungen aufgehoben. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte Mitte 2024 die fristlose Kündigung Langes wegen verschiedener Pflichtverletzungen bestätigt, ihr jedoch einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach Renteneintritt zugesprochen.

Lange gehört ebenso wie Ex-Verwaltungschef Brandstäter auch zu den Angeschuldigten im Strafverfahren der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Anklage wurde dort zudem gegen den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf erhoben.

Lebenslanges Ruhegeld

Ein arbeitsrechtliches Klageverfahren ist seit Ende Oktober ohne Vergleich rechtskräftig abgeschlossen, weil keine Seite Berufung eingelegt hat. Der RBB muss damit seiner früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle, die den Sender bereits 2016 verlassen hatte, bis zum Lebensende das vertraglich vereinbarte Ruhegeld von mehr als 8.000 Euro im Monat zahlen.

Nach der Krise von 2022 hatte der RBB die Zahlungen im Dezember 2023 eingestellt. Dagegen war Nothelle vor Gericht gegangen. Das Berliner Arbeitsgericht hatte in dem Verfahren die Klage des Senders gegen die Ruhegeldzahlungen im April 2025 abgewiesen.



Zuerst veröffentlicht 13.03.2026 11:04 Letzte Änderung: 13.03.2026 11:40

Yvonne Jennerjahn

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, HIG, KORR, NEU

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