11.06.2024 13:09
Berlin (epd). Die Klage des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) beschäftigt nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der RBB habe gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Berufung eingelegt, teilte das Landesarbeitsgericht auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit (AZ: 5 Sa 478/24).
Im Januar hatte das Arbeitsgericht Berlin der Klage von Augenstein im Wesentlichen stattgegeben. Diesem hatte der RBB Anfang Februar 2023 außerordentlich gekündigt. Die Rundfunkanstalt begründete die Kündigung nach Gerichtsangaben unter anderem damit, dass der Kläger es beim geplanten Digitalen Medienhaus des RBB pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären. Das Gericht stellte dies nicht fest.
Es sprach Augenstein zudem einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes ab September 2023 in Höhe von monatlich 8.900 Euro bis zum Rentenbeginn im Jahr 2030 zu. Von Augenstein erhobene Schadensersatzansprüche wies das Arbeitsgericht dagegen zurück (AZ: 60 Ca 1631/23).
Der RBB äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren auf epd-Nachfrage nicht zum Prozess. Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts legte Christoph Augenstein keine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sind außerdem Berufungsverfahren anhängig, die drei weitere ehemalige RBB-Führungskräfte betreffen: Gegen ihre Kündigungen geklagt hatten auch der RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter (AZ: 19 Sa 1148/23), die ehemalige Juristische Direktorin des RBB, Susann Lange (AZ: 7 Sa 1125/23) sowie die frühere Leiterin der RBB-Intendanz, Verena Formen-Mohr (AZ: 12 Sa 861/23).
Meldung aus dem epd-Basisdienst
vnn
Zuerst veröffentlicht 11.06.2024 15:09 Letzte Änderung: 11.06.2024 15:16
Schlagworte: Medien, Justiz, Rundfunk, NEU
zur Startseite von epd medien