Mediengruppen NOZ und NWM dürfen gemeinsam Anzeigen vermarkten - epd medien

28.06.2024 07:42

Bonn (epd). Die Mediengruppen NWM und NOZ dürfen künftig in einem Teil Niedersachsens Zeitungsanzeigen gemeinsam vermarkten. Das Bundeskartellamt gab am 27. Juni in Bonn dafür grünes Licht. Wie die Kartellbehörde mitteilte, wurde die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur Anzeigenvermarktung im Vorprüfverfahren freigegeben. Beteiligt sind das Unternehmen Nordwest-Medien, das zur Nordwest Mediengruppe (NWM) gehört, und die Verlagsgesellschaft DK Medien als Teil der Gruppe NOZ/mh:n.

Das Gemeinschaftsunternehmen soll Anzeigen in den regionalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern im Landkreis Oldenburg, der Stadt Delmenhorst und angrenzenden Gebieten vermarkten. Betroffen sind die Verbreitungsgebiete der NWM-Titel "Oldenburger Kreiszeitung" und "Nordwest Sonntagsblatt" im Landkreis Oldenburg sowie die NOZ-Zeitungen "Kreisblatt am Sonntag" und "Delmenhorster Kreisblatt".

Übrige Blätter der Gruppen nicht betroffen

Die übrigen Tageszeitungen und Anzeigenblätter der beteiligten Unternehmen sind laut Kartellbehörde nicht von der gemeinsamen Vermarktung erfasst. Zur NWM-Gruppe gehören unter anderem auch die "Nordwest-Zeitung" und die "Emder Zeitung", zur NOZ-Gruppe die "Neue Osnabrücker Zeitung".

"Für die Leserinnen und Leser in der Region ändert sich durch das Gemeinschaftsunternehmen nichts", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Aus Sicht der Anzeigenkunden habe die Prüfung ergeben, dass sich die Verbreitungsgebiete der betroffenen Tageszeitungen und Anzeigenblätter nur teilweise überschnitten. Deswegen sei hier nicht von einem gemeinsamen Markt auszugehen. Darüber hinaus stünden den Anzeigenkunden in den betroffenen Gebieten weiterhin Alternativen zu den beteiligten Unternehmen zur Verfügung.

fu



Zuerst veröffentlicht 28.06.2024 09:42 Letzte Änderung: 28.06.2024 09:43

Schlagworte: Medien, Kartellrecht, NOZ, NWM, Werbung, fu, NEU

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