25.09.2024 12:12
Karlsruhe/Freiburg (epd). Der Freispruch eines Redakteurs des Senders Radio Dreyeckland, dem die Unterstützung der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" vorgeworfen worden war, wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Laufe der kommenden Woche rechtskräftig. Eine Kammer des Landgerichts Karlsruhe habe am 23. September eine angekündigte Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für unzulässig erklärt, sagte ein Gerichtssprecher dem epd am Mittwoch.
Gegen diesen Beschluss könne zwar innerhalb einer Woche noch beim Bundesgerichtshof interveniert werden. Doch da die Staatsanwaltschaft inzwischen selbst ihren Revisionsantrag zurückgezogen habe, sei keine Anfechtung des im Juni gefällten Urteils mehr zu erwarten, erläuterte der Sprecher
Das in Freiburg ansässige Radio Dreyeckland hatte im Januar 2023 in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Sie durchsuchte Wohnungen von Mitarbeitern des Senders und fertigte Kopien von Inhalten auf Datenträgern in den Redaktionsräumen an.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legte daraufhin gemeinsam mit Radio Dreyeckland und den betroffenen Journalisten Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein. Das Landgericht Karlsruhe gab den Beschwerden statt und erklärte die Maßnahmen für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte jedoch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung in den Privaträumen von Kienert, woraufhin er gemeinsam mit der GFF Verfassungsbeschwerde einreichte.
Radio Dreyeckland fordert laut einer Mitteilung vom Mittwoch nun eine schnelle und transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher "Objektordner" der Polizei über Radio Dreyeckland und politische Konsequenzen aus dem "Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte", wie es in der Stellungnahme hieß.
David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält auch nach der erwarteten Rechtskraft des Karlsruher Urteils an der Verfassungsbeschwerde fest. "Damit wollen wir klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat", sagte er.
lbw
Zuerst veröffentlicht 25.09.2024 14:12 Letzte Änderung: 25.09.2024 15:56
Schlagworte: Justiz, Medien, Dreyeckland, Strafrecht, Pressefreiheit, lbw, NEU
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