06.02.2025 06:52
Frankfurt a.M. (epd). Der Chef der thüringischen Staatskanzlei, Stefan Gruhner (CDU), wirft den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, sich im Streit um den Rundfunkbeitrag längerfristig mit dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesländer verbünden zu wollen. Das sei keine gute Idee, sagte Gruhner der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) und fügte hinzu: "Akzeptanz lässt sich nur durch ein Miteinander von Medien und Medienpolitik erreichen, nicht durch ein andauerndes, öffentlich ausgetragenes Gegeneinander in elementaren Fragen."
Die aktuelle Klage in Karlsruhe sei das gute Recht der Anstalten. Er könne aber nur nochmals an ARD und ZDF appellieren, ihre Beschwerden vor dem Verfassungsgericht zurückzunehmen. Die Länder könnten derzeit nicht erkennen, dass die Sender unterfinanziert seien, sagte der CDU-Politiker mit Verweis auf Rücklagen der Anstalten.
Zu möglichen Einsparungen sagte Gruhner, die Bundesländer hätten ARD und ZDF bereits im Sommer 2023 ermöglicht, bestimmte Fernsehprogramme einzustellen oder nur noch im Internet zu verbreiten. "Leider wurden diese Möglichkeiten bisher nicht genutzt", sagte er. Darüber hinaus könnten die Anstalten ihre Online-Textangebote, ihre Apps und ihre Präsenz auf Drittplattformen deutlich reduzieren, ohne damit ihren Auftrag zu verletzen. "Das könnte zugleich zur Befriedung des Dauerstreits mit den Zeitungsverlagen beitragen", sagte Gruhner.
ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Bundesländer bislang keinen Beschluss zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefasst haben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen.
Die Bundesländer hatten sich im Dezember auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt. Die Finanzierung soll ab 2027 neu geregelt werden, bis dahin soll der Beitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt fügten dem Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags eine Protokollnotiz zu, wonach sie den Beschluss nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen. Die Sender lehnen dies ab.
kfr/nbl
Zuerst veröffentlicht 06.02.2025 07:52 Letzte Änderung: 06.02.2025 10:59
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, Bundesländer, Stefan Gruhner, Rundfunkbeitrag, kfr, NEU
zur Startseite von epd medien