13.02.2025 10:18
Leipzig (epd). Die Tierschutzpartei hat in Brandenburg eine Klage gegen den RBB zur Wahlberichterstattung 2019 verloren. Das geschätzte Wahlergebnis der Partei "Mensch Umwelt Tierschutz" von 2,6 Prozent bei der Landtagswahl habe vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Wahlabend in der Fernsehberichterstattung nicht getrennt ausgewiesen werden müssen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einem Urteil vom Mittwoch mit. Die Zusammenfassung mit Ergebnissen weiterer Parteien in der Rubrik "Andere" sei nicht zu beanstanden. (AZ: BVerwG 6 C 5.23)
Das Bundesverwaltungsgericht habe auf Revision des RBB das vorhergehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von 2023 geändert und die Berufung der Partei gegen das zugrundeliegende Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 2021 zurückgewiesen, hieß es. Das Oberverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass das Wahlergebnis aus Gründen der Chancengleichheit hätte genannt werden müssen. (AZ: VG 2 K 74/20 und OVG 3 B 43/21)
Der RBB hatte laut Bundesverwaltungsgericht 2019 am Wahlabend Ergebnisse der Parteien im Fernsehen erst ab einem Stimmenanteil von mehr als vier Prozent gesondert ausgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, das redaktionelle Gesamtkonzept des Senders zur Wahlberichterstattung, das sich an der Erwartbarkeit des Einzugs der jeweiligen Partei in den Landtag beziehungsweise deren bundespolitischer Bedeutung orientiert habe, sei nicht zu beanstanden. Ergänzend habe der RBB zudem in seinem Internetangebot vertiefende Informationen bereitgehalten.
Vor der Landtagswahl in Brandenburg 2024 stritt die Tierschutzpartei erneut mit dem RBB. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab einer Beschwerde der Partei statt und verfügte, dass der Sender das Ergebnis der Partei in der TV-Berichterstattung zur Landtagswahl explizit nennen muss, falls sie mindestens zwei Prozent der Stimmen bekommt. Diese Entscheidung kassierte das Bundesverfassungsgericht jedoch kurz vor dem Wahltermin mit einer einstweiligen Anordnung: Die Karlsruher Richter sahen einen Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit. Eine Klärung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
lob
Zuerst veröffentlicht 13.02.2025 11:18 Letzte Änderung: 13.02.2025 12:54
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Parteien, Wahlen, Justiz, Tierschutzpartei, RBB, lob, NEU
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