18.02.2025 16:36
Karlsruhe (epd). Der Grundsatzstreit zwischen der Grünen-Politikerin Renate Künast und dem US-Konzern Meta über dessen Löschpflichten von Falschzitaten oder Hasskommentaren auf Facebook kann erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte den Rechtsstreit am Dienstag bis zu einer anderen Entscheidung der Luxemburger Richter zu einem vergleichbaren Verfahren aus. (AZ: VI ZR 64/24)
Anlass des aktuellen Verfahrens war ein Falschzitat eines Facebook-Nutzers, welches er der Bundestagsabgeordneten Künast in einem Facebook-Beitrag untergeschoben hatte. In diesem sogenannten Meme war ein Bild von Künast zu sehen, mit dem ihr in den Mund geschobenen Zitat: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!" Nachdem die Politikerin Facebook auf das von dem Nutzer veröffentlichte Falschzitat hingewiesen hatte, wurde dieses entfernt. Künast verlangte in der Folge von Meta, dass der Plattformbetreiber aktiv nach identischen oder "kerngleichen" Kopien des Falschzitates suchen und diese löschen müsse.
zitat: Mittelbar verantwortliche Störerin
Das Landgericht Frankfurt am Main verpflichtete Meta im April 2022, es zu unterlassen, identische oder kerngleiche Inhalte auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen und verurteilte den Konzern zudem zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro (AZ: 2-03 O 188/21). Meta legte daraufhin Berufung ein.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bekräftigte im Januar 2024 das Urteil der Vorinstanz: Das OLG erklärte, die Beklagte, der Facebook-Betreiber Meta, hafte als "mittelbar verantwortliche Störerin" auch dafür, dass sie es unterlassen habe, alle weiteren identischen und kern- oder sinngleichen Posts zu diesem Post zu löschen. Künast stehe jedoch kein Anspruch auf Geldentschädigung zu. Meta legte daraufhin gegen das OLG-Urteil Revision beim BGH ein.
Inwieweit Plattformbetreiber sozialer Medien oder anderer Internetportale nach EU-Recht aktiv ehrverletzende Kommentare oder Falschzitate löschen müssen, konnte der BGH nicht entscheiden. Die Karlsruher Richter haben das Verfahren wegen eines beim EuGH bereits anhängigen vergleichbaren Rechtsstreits ausgesetzt.
In dem beim EuGH anhängigen Verfahren geht es um die rumänische Russmedia, die den Online-Marktplatz "publi24.ro" betreibt. Dort hatte eine nicht identifizierte Person eine Fake-Anzeige mit dem Foto der Klägerin und ihrer Telefonnummer geschaltet, in der sie sexuelle Dienstleistungen anbot.
Nach dem Hinweis der Klägerin auf die Fake-Anzeige entfernte das Unternehmen diese innerhalb einer Stunde. Die Anzeige fand sich dann unter Angabe der ursprünglichen Quelle auf anderen Internetseiten wieder. Das zuständige rumänische Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor und wollte wissen, inwieweit der Online-Marktplatz für die falsche Anzeige in Haftung genommen werden kann. Wann ein Urteil hierzu verkündet wird, steht noch nicht fest.
fle
Zuerst veröffentlicht 18.02.2025 17:36 Letzte Änderung: 19.02.2025 09:57
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Internet, NEU
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