20.02.2025 10:01
Bonn/Berlin (epd). Angestoßen vom Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger lässt nun auch die Deutsche Welle (DW) das Ruhegeld für eine ehemalige Führungskraft juristisch überprüfen. Dabei geht es um den Vertrag von Christoph Lanz, der bei der DW als Programmdirektor für Fernsehen und Multimedia verantwortlich war, bis er den mit Steuergeldern finanzierten Auslandssender vor mehr als zehn Jahren vorzeitig verlassen musste.
Im Anschluss erhielt Lanz Ruhegelder und Versorgungsleistungen, die sich Medienberichten zufolge insgesamt auf bis zu 1,8 Millionen Euro belaufen haben sollen. Die DW fordere nun die Leistungen für das Jahr 2021 mit dem Argument zurück, dass der zugrundeliegende Vertrag sittenwidrig, weil überhöht sei, teilte das Arbeitsgericht Berlin auf epd-Anfrage mit. Der aktuelle Streitwert liegt demnach im niedrigen sechsstelligen Bereich.
Der Sender behält sich nach Aussage einer Sprecherin allerdings vor, weitere bereits getätigte Ruhegeld-Zahlungen einzuklagen. Die Zahlungen an Lanz seien zum Jahresbeginn 2025 als Reaktion auf die Rechtsprechung im RBB-Prozess eingestellt worden. Die Initiative dafür ging laut der DW-Sprecherin vom Verwaltungsrat und der Intendanz aus.
Lanz war nach Angaben des Gerichts ab März 1992 für die DW tätig. Im Oktober 2013 kündigte der Sender das Arbeitsverhältnis zu Ende April 2014 "in gutem Einvernehmen). Ruhegeld- beziehungsweise Versorgungsleistungen seien erstmals in einem Vertrag aus dem Jahr 2002 vorgesehen gewesen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe Lanz diese Leistungen ab Mai 2014 bezogen.
Ein Gütetermin zwischen Lanz und dem Sender am 14. Februar blieb ohne Einigung, wie Gericht und DW bestätigten. Deswegen wurde nun ein Kammertermin für den 23. Mai anberaumt.
Im Rechtsstreit zwischen Schlesinger und dem RBB hatte die ehemalige RBB-Intendantin nach Gerichtsangaben mit einer Zivilklage die Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich verlangt. Der RBB reagierte mit einer Widerklage, um Schadenersatz in Millionenhöhe einzufordern.
Beide Parteien bemühen sich inzwischen um eine gütliche Einigung , die der Vorsitzende Richter beim Auftakt des Prozesses am 15. Januar am Landgericht Berlin angeregt hatte. Das Gericht signalisierte zudem die Tendenz, die Höhe des Ruhegeldes nicht als sittenwidrig überhöht einzuschätzen - auch, weil Schlesingers Vorgängerin Zahlungen in ähnlicher Höhe erhalte.
Schlesinger war ab Juli 2016 Intendantin des RBB. Sie musste ihr Amt im August 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgeben.
koe
Zuerst veröffentlicht 20.02.2025 11:01 Letzte Änderung: 20.02.2025 11:25
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Justiz, Deutsche Welle, Christoph Lanz, NEU
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