Deutsche Welle will mit E-Paper-Angebot neue Zielgruppen erschließen - epd medien

23.01.2025 09:20

Das E-Paper "DW - Made for minds" im Online-Kiosk PressReader

Berlin (epd). Mit Blick auf ein E-Paper-Angebot mit Inhalten der Deutschen Welle (DW) hat der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) seine Kritik an presseähnlichen Produkten etwa von öffentlich-rechtlichen Sendern bekräftigt. "Eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Parallelpresse ist weder mit dem geltenden Recht noch mit den Grundlagen der Rundfunk- und Pressefreiheit vereinbar", teilte der BDZV dem epd mit. Solche Angebote stellten "einen Eingriff in einen bislang noch funktionierenden Markt" dar.

Der Verband reagierte damit auf eine epd-Anfrage zu dem E-Paper, das über den kanadischen Online-Kiosk PressReader abrufbar ist und neue Zielgruppen für die DW erschließen soll. Man sei im Fall des E-Papers "noch zu keiner rechtlich und strategisch abschließenden Bewertung gekommen", teilte der BDZV weiter mit.

Unter dem Namen "DW - Made for minds" - der Senderslogan der Deutschen Welle - verbreitet PressReader von montags bis samstags eine deutschsprachige Ausgabe mit Textinhalten, die von der steuerfinanzierten Auslandsrundfunkanstalt stammen. Grundlage dafür sei eine Kooperation mit PressReader, teilte die Deutsche Welle dem epd mit. Artikel, die auf "dw.com" frei verfügbar seien, würden über RSS-Feeds automatisiert an das Unternehmen ausgeliefert. Technisch zusammengeführt würden diese Artikel dann von PressReader. In den einzelnen E-Paper-Ausgaben wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein von dem Online-Kiosk erstelltes Produkt handelt.

Ausgaben in fünf weiteren Sprachen

Jede Ausgabe von "DW - Made for minds" hat einen Umfang knapp 100 Seiten. Es gibt Berichte über die deutsche Innenpolitik und Auslandsthemen, außerdem Beiträge aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport. PressReader erstellt die Ausgaben nicht nur in Deutsch, sondern auch in den fünf weiteren Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch und Arabisch, ebenfalls auf Basis von DW-Inhalten.

Pressreader bietet über seine Plattform nach eigenen Angaben Zeitungen und Magazine aus mehr als 120 Ländern in digitaler Form an. Nutzer können ein Abonnement abschließen. Mitglieder beispielsweise von Bibliotheken oder Hochschulen können hierzulande ohne Zusatzkosten einen Zugang zu dem Portal erhalten. Über PressReader sind zahlreiche deutsche Publikationen verfügbar, darunter überregionale und regionale Tageszeitungen sowie Zeitschriften.

Kein kommerzielles Angebot

Die Deutsche Welle sieht die E-Paper-Kooperation mit PressReader vom Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) gedeckt (Paragrafen 3, 12 und 14). Demnach könnten die digitalen Dienste der DW in Text und Bild auf "dw.com" auch als Druckwerke veröffentlicht werden, erklärte der Auslandssender. Zudem dürfe die Deutsche Welle auch Dritten gestatten, ihre Inhalte zu nutzen, um ihren Programmauftrag zu erfüllen. Weltweit würden mehr als 3.000 Distributionspartner Inhalte der DW übernehmen. Durch die Kooperation mit PressReader, die 2019 gestartet worden sei, erschließe die Deutsche Welle "neue Zielgruppen in ihren Zielländern". Die DW generiere "keine Einnahmen durch diese Zusammenarbeit", so die Rundfunkanstalt: "Das E-Paper der DW ist kein kommerzielles Angebot."

Das gilt für die Verlage, die über PressReader ihre Produkte als E-Paper anbieten, nicht. Die dort vertretenen Verlage erhielten "vierteljährliche automatisierte Ausschüttungen in obendrein recht erfreulichen Größen", erklärte der BDZV dem epd. Nähere Angaben dazu machte der Verband nicht. Auch PressReader wollte sich nicht detaillierter äußern. Man arbeite mit den meisten großen Verlagen in Deutschland zusammen, erklärte das Unternehmen auf Nachfrage. Es gebe verschiedene Geschäftsmodelle, die man nach den Vertriebsbedürfnissen und -zielen der jeweiligen Verlage anbiete. Dazu gehörten unter anderem Lizenzgebühren. Ein Umsatzbeteiligungsmodell gebe es nicht, so PressReader.

Seit Jahren werfen die Zeitungsverlage ARD und ZDF vor, textlastige Webangebote zu betreiben, was nicht den Vorgaben des Medienstaatsvertrags entspreche. Diese Vorwürfe weisen die Rundfunkanstalten zurück. Im Mai 2024 reichte der BDZV bei der EU-Kommission eine Beihilfebeschwerde wegen der Textangebote von ARD und ZDF ein. Mit dem Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auf den sich die Bundesländer im Herbst 2024 einigten, soll das Verbot der Presseähnlichkeit, das für ARD und ZDF im Netz bereits gilt, konsequenter angewendet werden. So soll es eine sogenannte Positivliste geben, welche Textangebote für die Anstalten zulässig sind.

vnn



Zuerst veröffentlicht 23.01.2025 10:20

Schlagworte: Medien, DW, BDZV, PressReader, Internet, Presseähnlichkeit, vnn

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