Zeitung klagt gegen Nennung im Verfassungsschutzbericht - epd medien

17.07.2024 08:04

Berlin (epd). Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird am Donnerstag über die Nennung der Tageszeitung "Junge Welt" im Verfassungsschutzbericht verhandelt. Die im Verlag 8. Mai GmbH erscheinende marxistische Tageszeitung will erreichen, dass sie in den jährlichen Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht mehr als linksextreme und kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt wird. (VG 1 K 437/21)

Ein Eilantrag gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht war im März 2022 erfolglos geblieben. Im Verfassungsschutzbericht 2023 heißt es etwa, die Tageszeitung strebe "die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an". Die "Junge Welt" sei dabei "das bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus". Die Zeitung hat eine Auflage von rund 20.000 Exemplaren.

Die Zeitung argumentiert, dass sich aus der Nennung schwerwiegende wirtschaftliche und redaktionelle Benachteiligungen ergäben. Dem Blatt werde unterstellt, nicht in erster Linie ein journalistisches Produkt, sondern ein Personenzusammenschluss mit dem Ziel des Umsturzes zu sein. "In Wahrheit sind es die Positionen der 'Jungen Welt', die gleichsam als Gedankenverbrechen delegitimiert werden sollen", hieß es jüngst in einer Sonderveröffentlichung der Zeitung zum Prozess. Der Verlag will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Die "Junge Welt" ging aus dem Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in der DDR hervor. Sitz von Redaktion und Verlag befinden sich in Berlin.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 17.07.2024 10:04 Letzte Änderung: 18.07.2024 12:35

Schlagworte: Prozesse, Medien, Verfassungsschutz, NEU

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