Spitzenverdiener bei Medienaufsicht bekommt 263.000 Euro im Jahr - epd medien

03.09.2024 09:11

Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Frankfurt a.M. (epd). Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Tobias Schmid, hat im vergangenen Jahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt 263.000 Euro erhalten. Das geht aus dem online veröffentlichten Jahresabschluss 2023 der Medienanstalt hervor. In dem Betrag enthalten waren 14.000 Euro Sachbezüge für den geldwerten Vorteil des privat zu versteuernden Dienstwagens.

Damit rangierte Schmid vor dem Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege. Er bekam 2023 eine Vergütung (inklusive Sachbezüge) in Höhe von insgesamt rund 230.000 Euro. Das teilte die BLM auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Die BLM und die LfM sind die beiden größten der insgesamt 14 Landesmedienanstalten.

Schmiege, der seit 2021 die BLM leitet und zuvor Beamter in der Bayerischen Staatskanzlei war, ist den Angaben zufolge für die Zeit der Leitung der Medienanstalt vom Freistaat Bayern beurlaubt worden. Zugleich sei damals geregelt worden, dass für ihn als beurlaubten Beamten die weitere Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung gelte. Anders ist dies beim seit 2017 amtierenden Direktor der LfM, der bis 2016 bei der RTL-Gruppe in leitenden Positionen arbeitete. Die Bezüge des LfM-Direktors unterlägen sozialversicherungspflichtigen Abgaben, teilte die Medienanstalt auf Nachfrage mit. Das heißt, auf die Vergütung fallen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an.

Unterschiedliche Modelle der Vergütung

Bei der Vergütung der Direktoren gibt es unterschiedliche Modelle, wie eine epd-Umfrage bei den Landesmedienanstalten ergab. So erfolgt diese bei mehreren Aufsichtsbehörden nach beamtenrechtlichen Vorgaben, so dass bestimmte Sozialabgaben von den Amtsinhabern nicht zu zahlen sind. Überwiegend erfolgt die Vergütung nach oder in Anlehnung einer bestimmten Beamten-Besoldungsgruppe des jeweiligen Bundeslands. Bei mehreren Medienanstalten sind die Direktoren auch Beamte.

Auch die Medienanstalt Rheinland-Pfalz, die Medienanstalt Hessen, die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) und die Medienanstalt Berlin/Brandenburg (MABB) teilten die Jahresvergütungen ihrer Direktoren im vorigen Jahr auf Nachfrage mit. Sie verwiesen darauf, dass auf die Vergütungen auch Sozialabgaben zu zahlen seien. Demnach erhielt Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, im vorigen Jahr rund 139.000 Euro. Außerdem habe er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.848 Euro bekommen. Murad Erdemir, Direktor der Medienanstalt Hessen, bekam 2023 insgesamt rund 147.000 Euro. Sachbezüge fielen nicht an.

Bei MA-HSH-Direktorin Eva-Maria Sommer waren es knapp 154.000 Euro. Hinzu kamen Sachbezüge in Höhe von circa 7700 Euro. MABB-Direktorin Eva Flecken erhielt rund 126.500 Euro. Zulagen oder Sachbezüge gab es nicht. Flecken ist seit dem 1. Januar 2024 zusätzlich Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Sie hat seitdem auch den Vorsitz der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) inne. Diese beiden Ämter hat Flecken laut der MABB übernommen, ohne dafür Zulagen zu erhalten.

Beamter auf Zeit

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) in Stuttgart teilte mit, dass ihr Präsident Wolfgang Kreißig im vergangenen Jahr eine Vergütung in Höhe von rund 134.000 Euro erhalten habe. Der Präsident der LfK sei gemäß dem baden-württembergischen Mediengesetz Beamter auf Zeit. Demnach erfolge die Abrechnung der Besoldung "ohne Sozialabgaben".

Auch bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) ist der Direktor Beamter. Die Bezüge von Behördenchef Martin Heine beliefen sich demnach auf rund 106.000 Euro im Jahr. Zusätzlich habe die MSA im Jahr 2023 "noch eine Versorgungsumlage in Höhe von 55.049 Euro an den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt" abgeführt.

Bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ist deren Direktorin Ruth Meyer gemäß dem Saarländischen Beamtengesetz sogenannte Wahlbeamtin, wie die Medienanstalt erklärte. Demnach erhalte "sie ihre Besoldung wie jeder andere Beamte, ohne dass Sozialabgaben abgeführt werden müssen". Im Jahr 2023 waren dies rund 124.000 Euro.

Die Bremische Landesmedienanstalt (Brema) bezifferte die Jahresvergütung ihrer Direktorin Cornelia Holsten im Jahr 2023 auf knapp 125.000 Euro. "Für die Vergütung der Direktorin fallen keine Sozialabgaben an", teilte die Brema auf epd-Anfrage mit.

Drei Medienanstalten ohne Antworten

Drei Medienanstalten wollten die Jahresvergütungen ihrer Direktoren auf Nachfrage nicht nennen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV). Die drei Behörden gaben jeweils nur die Besoldungsgruppe an, nach der die Direktorenvergütung erfolgt. NLM-Direktor Christian Krebs erhält demnach eine Vergütung nach der niedersächsischen Besoldungsgruppe B6 (2023 monatlich: rund 10.300 Euro). Laut der NLM sind "keine Sozialabgaben zu zahlen". Es gelte "die Anlehnung an die Vergütungszahlungen wie für Beamte".

Bei TLM-Direktor Jochen Fasco orientiert sich die Vergütung an der Besoldungsstufe B6 des Freistaats Thüringen, die sich im vorigen Jahr auf circa 10.600 Euro pro Monat belief. Der Direktor erhalte "seine Vergütung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen", so die TLM. Für MMV-Direktor Bert Lingnau gilt B3 von Mecklenburg-Vorpommern. Hier betrug 2023 die Vergütung circa 8.400 Euro pro Monat. Der Direktor der MMV ist laut dem Rundfunkgesetz von Mecklenburg-Vorpommern Beamter auf Zeit.

Bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) gibt es keinen hauptamtlichen Direktoren oder Präsidenten. Die Behörde wird gerichtlich und außergerichtlich vom Präsidenten des fünfköpfigen SLM-Medienrats, Markus Heinker, vertreten. Der Medienratspräsident, der ehrenamtlich tätig ist, erhält eine Aufwandsentschädigung. Sie belief sich 2023 auf insgesamt 48.000 Euro.

Die SLM hat mit Hardy Sieglitz noch einen Geschäftsführer. Seine Aufgabe ist es, im Auftrag des Medienrats die laufenden Geschäfte zu führen. Seine Vergütung wollte die SLM auf Nachfrage nicht nennen. Man lege die Aufwandsentschädigung des Medienratspräsidenten offen. Das Informationsrecht der Presse überwiege aber nicht die zu schützenden Persönlichkeitsrechte des Geschäftsführers als tariflich angestelltem Arbeitnehmer der SLM, so die Medienanstalt.

vnn



Zuerst veröffentlicht 03.09.2024 11:11 Letzte Änderung: 04.09.2024 17:07

Schlagworte: Medien, Aufsicht, Finanzen, Landesmedienanstalten, LfM, Schmid, BLM, Schmiege, vnn, Nünning, NEU

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