Urteil zu "Newszone"-App des SWR am 14. November - epd medien

22.10.2024 14:51

Südwestdeutsche Zeitungsverlage klagen gegen die SWR-App "Newszone"

Stuttgart (epd). Im Streit zwischen südwestdeutschen Verlegern und dem SWR über die Nachrichten-App "Newszone" will das Landgericht Stuttgart am 14. November ein Urteil verkünden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem epd am 22. Oktober. Tags zuvor hatte das Gericht die Klage der 16 Verlagshäuser in der Hauptsache verhandelt. Sie werfen dem öffentlich-rechtlichen Sender einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag vor, da nach ihrer Rechtsauffassung die Version der App "presseähnlich" sei.

Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wiederveröffentlichung der kurzzeitig vom Netz genommenen "Newszone"-App zogen die Verlage allerdings in der mündlichen Verhandlung zurück.

Schlichtungsverfahren gescheitert

Die Verlagshäuser, darunter die "Stuttgarter Zeitung", die "Badische Zeitung" und die "Rheinpfalz", waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen. Das Landgericht Stuttgart entschied im Oktober 2022 im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot "Dasding.de" gedeckt sei. Der SWR legte Berufung ein.

Daraufhin hob das Oberlandesgericht Stuttgart Ende Juni 2023 die Entscheidung der Vorinstanz auf. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den Verlagen gegeben habe. Im September 2023 erklärten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der SWR das daraufhin angestrengte Schlichtungsverfahren ohne Einigung für beendet. Die südwestdeutschen Verleger reichten Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart ein.

Dauerstreit über Presseähnlichkeit

Seit dem 26. März hat der SWR die "Newszone"-App wieder als Bestandteil des Angebots "Dasding.de" ausgespielt. Dagegen richtete sich der nun zurückgezogene Antrag der Verleger auf einstweilige Verfügung. Der Sender sieht in der App kein "presseähnliches" eigenständiges Telemedienangebot.

Im Dauerstreit über das Thema Presseähnlichkeit hat der BDZV inzwischen auch die EU-Kommission eingeschaltet. Dazu reichten die Verleger am 3. Mai eine formelle Beihilfebeschwerde ein. Die Bundesländer planen im Rahmen ihres Reformstaatsvertrags beim Verbot der Presseähnlichkeit Verschärfungen, das ARD-Angebot einer Selbstverpflichtung lehnte der BDZV unterdessen ab.

rks



Zuerst veröffentlicht 22.10.2024 16:51

Schlagworte: Medien, Newszone, SWR, Internet, Verleger, Presseähnlichkeit

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