21.11.2024 10:20
Karlsruhe (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss einen Streit um die Verwendung von Urheberrechtseinnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe legte mit Beschluss vom Donnerstag ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vor. Geklärt werden muss, ob die VG Wort zur Finanzierung ihres Förderfonds Wissenschaft Urhebervergütungen verwenden darf. (AZ: I ZR 135/24)
Vor Gericht war ein Autor wissenschaftlicher Werke gezogen, der sich dagegen wandte, dass die VG Wort auch Herausgeber an den gesetzlichen Urhebervergütungen beteiligt. Auf diese Weise falle seine eigene Ausschüttung geringer aus. Auch wandte er sich dagegen, dass Urhebervergütungen an den Förderfonds Wissenschaft der VG Wort gehen, mit dem insbesondere Druckkostenzuschüsse an Verlage gewährt werden.
Der Kläger ließ sich zudem die Rechte eines anderen Autors von Reiseführern abtreten, der ebenfalls die Urhebervergütung der VG Wort für zu gering hielt. Konkret ging es um Vergütungen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2019.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte nur die an den Kläger abgetretenen Ansprüche als begründet angesehen. Der Kläger selbst habe im Streitzeitraum sowieso keine Urhebervergütung erhalten und könne daher auch nichts dazu fordern.
Der BGH setzte das Verfahren aus und legte es dem EuGH zur Prüfung vor. Die Karlsruher Richter wollen insbesondere wissen, ob die VG Wort die Urhebervergütungen auch zur Finanzierung ihres Förderfonds Wissenschaft verwenden darf und ob ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen werden muss. Die Frage, inwieweit die VG Wort auch Herausgeber an den Urhebervergütungen beteiligen darf, will der BGH im späteren Revisionsverfahren entscheiden.
Die 1958 gegründete VG Wort nimmt die Urheberrechte für die Zweitverwertung von Sprachwerken wahr. Von den Urheberausschüttungen profitierten im Jahr 2023 knapp 340.000 Autoren wie Journalisten oder Schriftsteller und über 10.000 Verlage.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
fle
Zuerst veröffentlicht 21.11.2024 11:20 Letzte Änderung: 21.11.2024 16:14 (Präzisierungen im Leadabsatz und im fünften Absatz stellen klar, dass der EuGH nicht die Rechtmäßigkeit von Ausschüttungen an Herausgeber klären muss, sondern die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Urheberrechtseinnahmen für den Förderfonds Wissenschaft der VG Wort.)
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Urheberrecht, NEU
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