19.12.2024 14:37
Berlin (epd). Der Rechtsstreit um die Kündigung des ehemaligen RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter ist nach Angaben des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) beendet. Eine Vereinbarung beider Parteien sehe vor, dass der Vertrag zum 30. April 2023 mit Brandstäters Eintritt in den Ruhestand endet, sagte ein RBB-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin. Das in einigen RBB-Arbeitsverträgen vereinbarte Ruhegeld erhalte Brandstäter nicht. Seine Altersversorgung richte sich nun nach den tarifvertraglichen Regelungen.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr die Kündigung des früheren Verwaltungschefs im Zuge der RBB-Krise von 2022 um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung bestätigt. Sein Vertrag von 2018 sei aufgrund der Ruhegeld-Regelungen sittenwidrig und deshalb nichtig, entschied das Gericht. Es bestehe damit auch kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. Der Sender habe sich "einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können". Zugleich wies das Gericht finanzielle Forderungen des Senders gegen Brandstäter zurück.
Eine vor dem Landesarbeitsgericht geplante weitere Verhandlung war im September abgesagt worden. Das Gericht hatte dies mit einem "übereinstimmenden Antrag der Parteien" begründet. RBB-Intendantin Ulrike Demmer hatte im September im Rundfunkrat dazu mitgeteilt, dass im Kündigungsstreit mit früheren Führungskräften Vergleichsverhandlungen und außergerichtliche Einigungen angestrebt würden. Zu möglichen weiteren Fällen wollte sich der RBB-Sprecher am Donnerstag nicht äußern.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 19.12.2024 15:37 Letzte Änderung: 19.12.2024 16:20
Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Brandstäter, Landesarbeitsgericht, lob, NEU
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