DFL muss Fußball-TV-Rechte teilweise neu ausschreiben - epd medien

24.09.2024 14:23

Gebäude der Deutschen Fußball Liga in Frankfurt

Frankfurt a. M. (epd). Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss die TV-Rechte teilweise neu ausschreiben. Im Streit mit DAZN gab ein Schiedsgericht der Klage des Streaminganbieters teilweise statt, wie die DFL am Dienstag in Frankfurt mitteilte. Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe würden nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgegeben.

DAZN hatte Ende April Klage gegen die Vergabe des Rechtepakets B in der Medienrechte-Ausschreibung für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 eingelegt. Die Vergabe von Rechtepaket B werde von der DFL nun im Rahmen der Medienrechte-Ausschreibung neu durchgeführt. Die Begründung der Entscheidung wird den Parteien laut DFL im November bekanntgegeben. Vor diesem Hintergrund verzichtete die DFL auf eine weitergehende inhaltliche Kommentierung.

DAZN monierte Verstoß gegen Kartellrecht

Das Rechtepaket B umfasst das Recht zur Übertragung aller Bundesliga-Spiele am Freitagabend (20.30 Uhr) und am Samstagnachmittag (15.30 Uhr) sowie der beiden Relegationsspiele zwischen dem Tabellen-16. der Bundesliga und dem Tabellen-Dritten der 2. Bundesliga.

Mitte April hatte die DFL die Auktion der Medienrechte kurz nach dem Start gestoppt, weil DAZN "Bedenken hinsichtlich bestimmter Elemente des Vergabeprozesses" beim Rechtepaket B angemeldet hatte. DAZN warf der DFL vor, dass das finanziell überlegene Angebot des Streamingdienstes keine Berücksichtigung gefunden habe. Somit liege ein Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht vor.

Sky bot deutlich weniger als DAZN

Medienberichten zufolge sicherte sich damals der Pay-TV-Anbieter Sky das Rechtepaket B. DAZN soll für die Vierjahresperiode von 2025/26 bis 2028/29 insgesamt 1,6 Milliarden Euro und damit deutlich mehr als Sky geboten haben, konnte dann aber eine von der DFL innerhalb von 24 Stunden verlangte Bankgarantie nicht rechtzeitig vorlegen.

Die DFL hatte die von DAZN erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die Auktion des Rechtepakets B und das gesamte Ausschreibungsverfahren seien "in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt abgegebenen Zusagen und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt" worden, betonte der Dachverband der Bundesliga-Vereine.

Die DFL wies die von DAZN vertretene Argumentation zurück, der Streamingdienst sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen. Der Dachverband habe seinen Standpunkt in mehreren Schreiben an DAZN verdeutlicht und mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet.

Verfahren in Ausschreibungsunterlagen geregelt

Das nun durchgeführte Schiedsverfahren ist in den Ausschreibungsunterlagen geregelt. In der Regel benennen demnach zunächst beide Seiten einen Schiedsrichter. Die beiden gewählten Personen einigen sich dann auf einen dritten Schiedsrichter, der dem Gremium vorsitzt.

Das Bundeskartellamt hatte die Prüfung des DFL-Vermarktungsmodells für die Medienrechte ab der Saison 2025/26 im Februar abgeschlossen. In einem Schreiben teilte die Wettbewerbsbehörde der DFL mit, dass das von ihr vorgelegte Modell toleriert wird. Neu ist dabei unter anderem, dass ein Bieter zumindest theoretisch alle Live-Pakete erwerben könnte.

koe/rid



Zuerst veröffentlicht 24.09.2024 16:23 Letzte Änderung: 24.09.2024 16:47

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Fußball, NEU

zur Startseite von epd medien