Deutschlandradio speist Programme nicht mehr über Vodafone-Kabel ein - epd medien

28.01.2025 09:05

Deutschlandradio-Funkhaus in Köln

Berlin, Köln (epd). Das Deutschlandradio (DLR) speist seine Programme seit Anfang Januar nicht mehr in das Vodafone-Kabelnetz ein. Deutschlandradio habe Vodafone im November 2024 erneut schriftlich angeboten, die Programme auch künftig einzuspeisen und einen entsprechenden Vertragsentwurf vorgelegt, wie ein Sprecher des Senders auf epd-Anfrage mitteilte. Dieser habe auf eine kostenfreie Einspeisung der Programme abgezielt. "Zahlreiche kleinere Kabelnetzbetreiber machen aktuell von dieser Möglichkeit Gebrauch. Vodafone hat auf dieses Angebot bisher nicht reagiert", erklärte das Deutschlandradio.

Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Endes des damals geltenden und kostenpflichtigen Vertrages habe Deutschlandradio bereits im Juni vergangenen Jahres Kontakt zu Vodafone aufgenommen. Dabei habe der Sender sein Interesse daran bekundet, dass Vodafone die Programme auch künftig einspeist, so der DLR-Sprecher.

Keine Angaben zu Kosten

Wie hoch die Kosten für die Einspeisung der Programme konkret waren, gab der Sender mit dem Verweis auf "detaillierte Vertragskonditionen" keine Auskunft. Die Nutzungszahlen der Deutschlandradio-Programme über das Kabelnetz wiederum seien "technisch nicht messbar. Nach unserer Einschätzung macht Radio über Kabel nur einen sehr geringen Anteil an der Gesamtnutzung aus", teilte der Sender weiter mit.

Dies liege "an der gerade für den Radioempfang aufwendigen Technik, dem fortgeschrittenen Ausbau des DABplus-Sendernetzes und dem Wachstum der IP-Verbreitung". Auch der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs habe diese Entwicklung beschleunigt.

In den vergangenen Jahren hatten sich die öffentlich-rechtlichen Sender nach und nach mit den Kabelnetzbetreibern über die Einspeisung ihrer Angebote in die Netze geeinigt. Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Streit, weil die Rundfunkanstalten Anfang 2013 die Zahlung von sogenannten Einspeiseentgelten an die Kabelnetzbetreiber einstellten. Die Sender leiteten aus dem "Must-Carry"-Prinzip eine Pflicht der Kabelgesellschaften zur unentgeltlichen Verbreitung ab. Die Konzerne sahen das anders, der Streit wurde vor unterschiedlichen Gerichten ausgetragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Februar 2019, dass Arte für die Verbreitung der Programmsignale Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber zahlen muss (AZ: KZR 7/17 und KZR 6/17).

ARD: "Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit"

Die ARD teilte dem epd auf Nachfrage mit, die Entscheidung, über welchen Verbreitungsweg die Hörfunkprogramme zukünftig ausgestrahlt werden, treffe "jede Landesrundfunkanstalt unter Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben autonom und unter Beachtung des Gebots von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit". Insofern werde die Frage, ob die Hörfunkprogramme auch zukünftig über Kabelnetze verbreitet werden, davon abhängen, wie relevant dieser Verbreitungsweg im Verhältnis zu den anderen Verbreitungswegen für die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages sein wird. "Dies wiederum hängt ganz entscheidend vom zukünftigen Nutzerverhalten ab."

cph/nbl



Zuerst veröffentlicht 28.01.2025 10:05

Schlagworte: Medien, Radio, Internet, Einspeiseentgelte, Kabel, Vodafone Deutschlandradio, cph, nbl

zur Startseite von epd medien