02.11.2024 16:50
Frankfurt a.M. (epd). Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer verteidigt die Entscheidung der Ministerpräsidenten, den Sportrechte-Etat von ARD und ZDF nicht zu kürzen. "Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk für möglichst viele Menschen attraktiv bleiben soll, muss er weiterhin ein Vollprogramm anbieten", sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag). "Dazu gehört auch der Leistungssport."
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich Ende Oktober auf eine Festschreibung des aktuellen Sportrechte-Etats von etwa fünf Prozent der zusammengerechneten Gesamtausgaben beider Sender verständigt, wie aus dem neuen Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervorgeht. In früheren Staatsvertragsentwürfen waren Kürzungen ins Auge genommen worden.
Damit dürfen ARD und ZDF weiter insgesamt mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr für Sportrechte ausgeben, rechnerisch wären auf Basis der Gesamteinnahmen in dieser Rundfunkbeitragsperiode sogar rund 480 Millionen Euro möglich. Aktuell zahlt die ARD durchschnittlich 240 Millionen Euro und das ZDF etwa 163 Millionen Euro pro Jahr für diese Rechte.
Mit der Deckelung auf fünf Prozent der Gesamtausgaben beider Sender sei erstmals eine feste Größenordnung definiert worden, die auch für die Finanzkommission KEF überprüfbar sei, betonte der CDU-Politiker Kretschmer. "Bisher gab es auch hier nur Selbstverpflichtungserklärungen der Anstalten."
Auf die Frage, ob der Rundfunkbeitrag möglicherweise bis 2027 nicht steigen wird, antwortete Kretschmer: "Darüber werden wir im Dezember entscheiden." Einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bei ihrem Treffen nicht gefasst. Sie einigten sich aber offiziellen Angaben zufolge auf einen "Systemwechsel", der noch rechtssicher ausformuliert werden müsse.
Die KEF hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Bereits vor dem letzten Treffen hatten sich mehrere Ministerpräsidenten gegen eine Erhöhung ausgesprochen, die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die in Medienfragen federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereits Mitte September ausgeschlossen.
rid
Zuerst veröffentlicht 02.11.2024 17:50
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Reformstaatsvertrag, Kretschmer, Sportrechte, rid
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