Gericht: RBB muss Ruhegeld an Ex-Produktionsdirektor zahlen - epd medien

08.01.2024 16:36

Ein früheres Mitglied der Senderspitze des RBB hat sich in erster Instanz mit einer Klage gegen seine außerordentliche Kündigung durchgesetzt. Der Richter sagte, der Kläger Christoph Augenstein erfahre durch das Urteil "eine gewisse Rehabilitation".

Berlin (epd). Das Arbeitsgericht Berlin hat dem früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein in seiner Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) im Wesentlichen recht gegeben. Es verurteilte den RBB zur Zahlung von Ruhegeld an Augenstein. Das Arbeitsverhältnis sei nicht durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden, sagte Richter Arne Boyer am Montag bei der Urteilsverkündung. Konkret sprach das Gericht dem Ex-Direktor einen Anspruch auf ein Ruhegeld von 8.900 Euro monatlich bis zur Rente im Jahr 2030 zu. Zugleich wies es Schadenersatzforderungen von Augenstein zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (AZ: 60 Ca 1631/23)

Der RBB hatte das Arbeitsverhältnis mit Augenstein im Februar vergangenen Jahres beendet und eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Sie wurde unter anderem damit begründet, dass der Produktions- und Betriebsdirektor beim damals geplanten Digitalen Medienhaus des RBB pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären und sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren ließ.

bild: 1542 Copyright: picture alliance/dpa/Jens Kalaene Titel: Christoph Augenstein im Juni 2022

Augenstein klagte gegen die Beendigung seines befristeten Dienstverhältnisses. Bei dem Verfahren ging es überdies um die Frage, ob er einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat. Der Richter betonte, der Kläger erfahre durch das Urteil "eine gewisse Rehabilitation". Hintergrund waren Vorwürfe, Vertreter des Senders hätten rufschädigende Äußerungen über ihn getätigt und ihm dadurch Nebenverdienstmöglichkeiten genommen.

Der Richter fügte zur Begründung an, selbst wenn die umstrittene Ruhestandsvereinbarung einen Sittenverstoß darstellen sollte, schlüge das nicht auf das Arbeitsverhältnis als Ganzes durch. Die Ruhegelder seien im Übrigen hauptsächlich beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) und weniger beim RBB verdient worden. Der Gesamtstreitwert liegt nach Angaben des Richters bei 1,2 Millionen Euro. Augenstein war vor seiner RBB-Zeit stellvertretender Direktor Produktion und Technik beim WDR.

Kündigungsgründe nicht anerkannt

Das Gericht erkannte auch die übrigen vom RBB angegebenen Kündigungsgründe nicht an. Es sah bei der Frage der Kostensteigerungen für das damals geplante digitale Medienhauses keine Handlungspflicht für den Kläger.

Mit Blick auf das mögliche Berufungsverfahren fügte Boyer hinzu, Augenstein habe "Wesentliches gewonnen in dieser Instanz". Im Zweifelsfall bedeute das jedoch nichts. Eine Sprecherin des Gerichts wies auf die Möglichkeit hin, dass das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht anders entscheiden könnten.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich das Urteil "von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des Arbeitsgerichts Berlin" zu den Kündigungen von RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter und der Juristischen Direktorin Susann Lange unterscheide. In diesen Urteilen hatte es im September 2023 geheißen, bei den Ruhegeld-Regelungen liege ein "grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung" vor.

Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die damalige Intendantin Patricia Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Neben ihr gerieten auch weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien in die Kritik und mussten in der Folge den Sender verlassen.

lob/rid



Zuerst veröffentlicht 08.01.2024 17:36 Letzte Änderung: 08.01.2024 18:11

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Personalien, Augenstein, Schlesinger, lob, NEU

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