Landesarbeitsgericht verhandelt Kündigung von RBB-Justiziarin - epd medien

27.06.2024 11:01

Berlin (epd). Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin--Brandenburg wird am Dienstag in zweiter Instanz über eine Klage der Juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Susann Lange, gegen ihre Entlassung verhandelt. Lange wende sich damit gegen die Abweisung ihrer Klage in erster Instanz, teilte das Gericht am Donnerstag in Berlin mit. (AZ. 7 Sa 1125/23)

Das Arbeitsgericht hatte im September 2023 Langes Klage abgewiesen und damit das Vorgehen des RBB bestätigt. Der Sender hatte im Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit ihr beendet und dies damit begründet, dass in ihrem Dienstvertrag sittenwidrige Ruhegeld-Regelungen enthalten seien, weswegen der Vertrag nichtig sei. Außerdem sprach der RBB eine außerordentliche Kündigung aus, unter anderem weil sich die damalige Juristische Direktorin eine ARD-Zulage gewähren ließ, obwohl der RBB den ARD-Vorsitz noch nicht übernommen hatte.

Das Gericht erklärte in erster Instanz Langes letzten Dienstvertrag aufgrund der Ruhegeld-Regelungen bis zum Rentenbeginn für nichtig. Die außerordentliche Kündigung bestätigte das Gericht und legte fest, dass Lange 8.500 Euro plus Zinsen für die unberechtigte erhaltene ARD-Zulage zurückzuzahlen habe.

Hintergrund ist eine schwere Vertrauens- und Führungskrise, in die der Sender im Sommer 2022 geraten war. Der im August 2022 fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger wurden unter anderem Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen. Neben ihr gerieten weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien unter anderem wegen Bonuszahlungen in die Kritik.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 27.06.2024 13:01

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse

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