Verbraucherzentrale klagt gegen "service-rundfunkbeitrag.de" - epd medien

12.08.2024 14:50

Berlin (epd). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Koblenz gegen das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH erhoben. Die Firma betreibt die Webseite "service-rundfunkbeitrag.de" und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wie der Bundesverband am Montag in Berlin mitteilte. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Zudem ist auf der Webseite "service-rundfunkbeitrag.de" aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist.

Verbraucher könnten den Widerruf erklären und ihr Geld zurückerhalten, hieß es weiter. Der Bundesverband und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben habe, habe der Bundesverband nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des Bundesverbands mehr als 90.000 Verbraucher auf die Webseite hereingefallen.

Beitragsservice nicht rechtsfähig

Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) erklärte der Beitragsservice in Köln, dass er als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung nicht rechtsfähig sei und daher nicht im eigenen Namen klagen oder sich an Klagen beteiligen könne. "Insofern können wir die Verbraucherzentralen in dieser Angelegenheit juristisch nicht unterstützen."

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor vermeidbaren Kosten zu schützen, habe man bereits im April einen entsprechenden Hinweis auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. "Darin weisen wir unter anderem auch darauf hin, dass in der Google-Suche Einträge kommerzieller Drittanbieter durch bezahltes Suchmaschinenmarketing gegebenenfalls höher gelistet werden als unsere eigenen." Die Nutzung kommerzieller Dienste Dritter biete zudem keinerlei Vorteile.

Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch "GEZ-Gebühr" genannt wurde. In der derzeitigen Beitragsperiode (2021-2024) liegt die Abgabe bei 18,36 Euro pro Monat und Haushalt - egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

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Zuerst veröffentlicht 12.08.2024 16:50 Letzte Änderung: 12.08.2024 17:21

Schlagworte: Medien, Rundfunk, NEU

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