Teleshopping: Gericht fordert Neuprüfung gesellschaftlichen Mehrwerts - epd medien

26.11.2024 09:19

Düsseldorf (epd). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf mahnt die erneute Überprüfung des gesellschaftlichen Mehrwerts eines Teleshopping-Kanals an. Die Landesanstalt für Medien NRW müsse neu darüber entscheiden, ob der Teleshopping-Sender in die Liste der sogenannte Public-Value-Angebote aufgenommen werde, teilte das Gericht sein Urteil vom 31. Oktober am Dienstag mit (AZ: 27 K 4656/22, 27 K 4838/22 und 27 K 4926/22). Als Public-Value-Angebote werden TV-Programme bezeichnet, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten, indem sie in besonderem Maße einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten. Solche Angebote müssen in Benutzeroberflächen, beispielsweise auf Smart-TVs, leicht auffindbar sein.

Das Gericht verwies auf eine unzureichende Begründung der Landesmedienanstalt, warum sie den Sender nicht in die Public-Value-Liste aufnehmen will. Zudem habe die Aufsichtsbehörde ihr Bewertungssystem für Public Value nicht konsequent angewendet. Deshalb sei die Landesmedienanstalt verpflichtet, neu über die Aufnahme des betroffenen Teleshopping-Senders in die Liste zu entscheiden.

Das Gericht betonte, dass die Medienanstalt dabei an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden sei, wonach das Angebot des Senders weder nachrichtliche Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen noch Programminhalte mit lokalen oder regionalen Informationen beinhaltet. Vielmehr dienten Berichte über die Herkunft oder den Hersteller lediglich der Vermarktung eines Produktes.

Bei zwei weiteren Klagen von Teleshopping-Sendern mit Sitz in Bayern hat die 27. Kammer die örtliche Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beanstandet. Hier obliege es der örtlichen, zuständigen Landesmedienanstalt, gegebenenfalls eine neue Entscheidung zu treffen, erklärten die Düsseldorfer Richter.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lwd



Zuerst veröffentlicht 26.11.2024 10:19

Schlagworte: Justiz, Medien, Handel, Gesellschaft

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