08.02.2024 13:01
Dresden (epd). Der sächsische Bio-Imker Rico Heinzig darf unter bestimmten Umständen mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Eine entsprechende Klage des Investigationssatirikers Böhmermann auf Unterlassungsansprüche wies das Landgericht Dresden am Donnerstag zurück. Richterin Heike Kremz begründete die Entscheidung damit, dass das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators verletze.
Der Vorwurf der Unlautbarkeit sei überzogen, sagte sie in der Urteilsbegründung. Zwar stehe Böhmermann grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zu. Bildnisse dürften jedoch auch "ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden", hieß es.
Dies sei bei der Sendung und den darin aufgegriffenen Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Fall. Die öffentliche Satire des Imkers sei im konkreten Fall berechtigt, weil sie an ein aktuelles gesellschaftliches Ereignis und Thema anknüpfe. (AZ: EV 3 O 2529/23) Weder Heinzig und sein Anwalt noch Böhmermann und sein Verteidiger erschienen zur Urteilsverkündung.
Das Werbeplakat für den Bio-Honig sei als satirische Werbung erkennbar, sagte Kremz. Es beziehe sich auf humorvolle Art auf eine Sendung des "ZDF Magazin Royale", das Böhmermann moderiert. Dort hatte der Moderator den Meißener Bio-Imker öffentlich angeprangert. In einer seiner Sendungen warf er Heinzig und seinem Kleinunternehmen "MyHoney" ohne vorherige Stellungnahmemöglichkeit unseriöses "Greenwashing" vor.
Der Imker praktiziere Patenschaften für Honigbienen und nutze die Unwissenheit von Verbrauchern aus, um dafür auch noch Geld zu bekommen. Als Reaktion hatte der Bienenzüchter ein neues Bio-Produkt namens "Beewashing Honey" herausgebracht und mit einem Foto und dem Namen von Böhmermann vermarktet. Auf einem Werbeplakat waren ein Bild des Moderators und der Slogan "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zu sehen.
Heinzig bezeichnete dies als Satire und berief sich auf die Kunstfreiheit. Inzwischen hat er den sogenannten Böhmermann-Honig vom Markt genommen. Der Fernsehmoderator war vor Gericht gezogen, um die Werbung des Bienenzüchters unterbinden zu lassen.
Das Urteil berücksichtigt laut Kremz zudem, dass auch dem beklagten Unternehmer das vom Grundgesetz geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zusteht und dass er das Informationsinteresse der Allgemeinheit bedient habe. Das Gericht habe im Rahmen der Abwägung das Schutzinteresse des prominenten Fernsehmoderators nicht höher bewertet als "die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei", sagte die Richterin.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Böhmermann laut Landgericht die Kosten des Verfahrens tragen. Die Entscheidung ist mit einer Berufung zum Oberlandesgericht Dresden anfechtbar. Ob der Streit in die nächste Instanz geht, blieb zunächst offen. Der Streitwert des Verfahrens war auf 15.000 Euro festgelegt worden.
Der Anwalt des Imkers, Markus Hoffmann, freute sich, "dass das Landgericht Dresden unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist."
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 08.02.2024 14:01
Schlagworte: Prozesse, Medien, ZF
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