28.03.2024 14:39
Stuttgart (epd). Der Südwestrundfunk (SWR) bietet seine Nachrichten-App "Newszone" wieder an. Seit dem 26. März sei "Newszone" als Bestandteil des Angebots "Dasding.de" auch wieder per App verfügbar, sagte eine SWR-Sprecherin am Donnerstag dem epd. Die Verbreitung der App wird von mehreren südwestdeutschen Zeitungsverlagen gerichtlich angefochten. Die gerichtliche Auseinandersetzung stehe dem Angebot der App nicht entgegen, erklärte die Sprecherin.
Der SWR startete die "Newszone"-App im April 2022, um Menschen unter 25 mit Nachrichteninhalten zu erreichen. Im Oktober 2022 hatte das Landgericht Stuttgart in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einer Unterlassungsklage von 16 Verlagen gegen die App teilweise stattgegeben. Es entschied, die beklagte App-Ausgabe vom 14. April 2022 sei presseähnlich und wettbewerbswidrig. Anschließend verbreitete der SWR "Newszone"-Inhalte nur noch über sein Jugendangebot "Dasding.de".
Das Gericht war im Wesentlichen der Rechtsauffassung der klagenden Verlage gefolgt. Es stellte außerdem fest, dass die App nicht vom Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot "Dasding.de" erfasst werde. Für die App hätte es ein eigenes Genehmigungsverfahren im Rundfunkrat (Drei-Stufen-Test) geben müssen.
Der SWR legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein. Das OLG entschied im Juni 2023, der SWR dürfe die App wieder anbieten und hob damit die erstinstanzliche Entscheidung auf. Das OLG stellte in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest, dass es zwischen den klagenden Verlagen und dem SWR kein Schlichtungsverfahren gegeben habe. Dies sei aber vor einer Anrufung von Gerichten erforderlich.
Als Folge der OLG-Entscheidung beschlossen die klagenden 16 Zeitungsverlage, eine Schlichtung zur "Newszone"-App zu starten. Das Verfahren dazu musste über den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eingeleitet werden. Im September 2023 scheiterte die Schlichtung zwischen den Verlagen, der ARD und dem SWR.
Die 16 Zeitungsverlage reichten daraufhin beim Landgericht Stuttgart Anfang November 2023 ihre Hauptsacheklage ein (AZ. 53 O 213/23). Sie bekräftigen darin ihre Rechtsauffassung, dass die beklagte Version der "Newszone"-App presseähnlich sei. Außerdem habe es keinen eigenständigen Drei-Stufen-Test zur Genehmigung der App gegeben. Der SWR ist dagegen weiter der Auffassung, dass die "Newszone"-App "lediglich eine mobile Ausspielung des genehmigten Telemedienangebots Dasding.de" sei, teilte die Sprecherin mit. Es sei also kein eigenständiges Telemedienangebot. Auch der SWR-Rundfunkrat habe dies im Dezember 2022 festgestellt.
Wann über die Hauptsacheklage der Verlage entschieden wird, ist offen. Zunächst muss geklärt werden, ob für diese Klage Zivilgerichte (also das Landgericht oder das Oberlandesgericht) oder Verwaltungsgerichte zuständig sind. Der SWR ist der Auffassung, die zentrale Rechtsfrage in dem Klageverfahren sei nicht, ob die betreffende App-Ausgabe presseähnlich sei, sondern ob für die App ein eigenes Genehmigungsverfahren notwendig sei. Die SWR-Sprecherin sagte, es gehe hier um "komplexe medienverwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen", über die Verwaltungsgerichte entscheiden sollten. Sie seien "mit spezifischer Fachkompetenz" ausgestattet.
Mit dieser Auffassung konnte sich der SWR zuletzt aber nicht durchsetzen. Das Landgericht Stuttgart stellte am 20. März in einer sogenannten Zwischenentscheidung fest, für die Klage seien Zivilgerichte zuständig, also zunächst das Landgericht. Der SWR werde gegen diese Entscheidung vor dem OLG Stuttgart Beschwerde einlegen, sagte die Sprecherin dem epd. Die Frist dafür endet am 3. April.
Die klagenden Zeitungsverlage begrüßten die Zwischenentscheidung des Landgerichts. Sie entspreche ihrer Rechtsauffassung, dass über die Klage zivilrechtlich zu befinden sei, sagte der Prozessvertreter der Verlage, Rechtsanwalt Michael Rath-Glawatz dem epd. Zu den klagenden Verlagen gehören unter anderem die Verlagshäuser der "Stuttgarter Zeitung", der "Badischen Zeitung" und der "Rheinpfalz".
SWR-Intendant Gniffke hatte am 15. März im Rundfunkrat angekündigt, der Sender werde die "Newszone"-App "in sehr absehbarer Zeit" wieder anbieten. Die Zeitungsverlage hätten dem SWR daraufhin eine Abmahnung geschickt, sagte Rath-Glawatz. Die Verlage hielten das Vorgehen des SWR für nicht zulässig. Der SWR bestätigte dem epd, dass dem Sender eine Abmahnung vorliege.
Der SWR erklärte, die Abmahnung diene dazu, "im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ansprüche geltend zu machen". Sie entfalte "keine Wirkung, wenn der Adressat der Abmahnung anderer Auffassung ist und die Ansprüche ablehnt". Die Abmahnung durch die Verlage habe "weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Grundlage". Daher habe der SWR "die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zurückgewiesen". Dennoch wolle der Sender "den Gesprächsfaden zu den Verlegern nicht abreißen" lassen. Es gehe darum, "am gemeinsamen Ziel eines vielfältigen Mediensystems im Südwesten weiterzuarbeiten".
vnn
Zuerst veröffentlicht 28.03.2024 15:39 Letzte Änderung: 28.03.2024 18:06
Schlagworte: Medien, Internet, SWR, Verlage, Newszone, App, Justiz, vnn, NEU
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