Zusammenschluss von Super RTL und Nickelodeon geplatzt - epd medien

17.09.2024 09:28

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Bonn (epd). Der geplante Zusammenschluss der beiden Fernsehsender Super RTL und Nickelodeon ist geplatzt. Wie das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mitteilte, haben RTL und Paramount eine entsprechende Anmeldung zurückgenommen. Zuvor habe die Behörde die Unternehmen informiert, dass sie beabsichtige, den Zusammenschluss wegen seiner Auswirkungen auf den Werbemarkt für Kinder zu untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, der geplante Zusammenschluss hätte den Bereich der Bewegtbildwerbung für die Zielgruppe Kinder von 3 bis 13 Jahren betroffen. Es gebe nur eine sehr begrenzte Zahl von Unternehmen, die speziell auf Kinder ausgerichtete Werbeflächen anböten, allen voran RTL mit seinem einschlägigen TV-Programm. Paramount sei im Kinderbereich in Deutschland besonders mit Nickelodeon aktiv. Das klar dominierende Angebot Super RTL hätte durch Hinzunahme von Nickelodeon noch deutlich dazugewonnen, erklärte Mundt.

Die RTL-Gruppe hatte im April mitgeteilt, es gehe konkret um den Erwerb eines Rechtepakets, das aktuelle und kommende Nickelodeon-Serien ins Fernsehprogramm von Super RTL bringe. In diesem Zuge werde Super RTL die Satellitenfrequenz von Nickelodeon für den Aufbau eines neuen linearen Kindersenders übernehmen und dort überwiegend beliebte Nickelodeon-Serien zeigen.

Keine Einwände der KEK unter Vielfaltsgesichtspunkten

Die Behörde habe auch - wie in solchen Fällen vorgesehen - die Einschätzung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eingeholt. Die KEK habe ebenfalls eine starke Position von RTL im Kinderbereich identifiziert. Da die KEK maßgeblich den Zuschauerbereich betrachtet und es dort mit Angeboten wie dem öffentlich-rechtlichen, aber werbefreien Kika weitere Alternativen für Kinder gebe, habe sie unter Vielfaltsgesichtspunkten jedoch keine zusätzlichen Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Zuletzt hatte sich das Bundeskartellamt im Jahr 2021 mit dem Kinderfernsehbereich befasst. Damals hatte es keine Einwände dagegen erhoben, dass RTL das bis dahin als Gemeinschaftsunternehmen mit Disney betriebene Super RTL vollständig übernimmt. Dadurch sei Super RTL zwar ganz an RTL gefallen, zugleich Disney als Wettbewerber aber wieder freier geworden, lautete die Begründung.

koe



Zuerst veröffentlicht 17.09.2024 11:28 Letzte Änderung: 17.09.2024 11:44

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Bundeskartellamt, Mundt, RTL, Paramount, Super RTL, Nickelodeon, koe, NEU

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