23.10.2024 11:28
Berlin (epd). Das Onlineportal "Nius" hat sich in einem Auskunftsverfahren gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium müsse Auskunft darüber erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorging und wie die beanstandete Äußerung lautete, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Oktober. Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich. (AZ: OVG 6 S 37/24)
Nach Auffassung des Gericht hat "Nius" einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Portal sei ein "im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot". Deshalb sei es im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk "im funktionalen Sinn gleichzustellen".
Zudem bestehe hinsichtlich des in Rede stehenden Auskunftsbegehrens ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug, was eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertige. "Nius" habe hinreichend dargelegt, dass es sich "beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe", hielt das OVG fest.
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der "Nius" vertritt, erklärte auf der Plattform X, er habe "2024 bereits 14 presserechtliche Verfahren gegen verschiedene Regierungsstellen" gewonnen. "Darüber kann man sich als Anwalt freuen oder als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriert", so Steinhöfel.
"Nius" ist seit Juli 2023 online und sieht sich als "Stimme der Mehrheit" in Deutschland. Das Portal wurde von dem früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt und dem Medienunternehmer Frank Gotthardt gegründet.
rid
Zuerst veröffentlicht 23.10.2024 13:28
Schlagworte: Medien, Internet, Recht, Bundesregierung, Nius, OVG Berlin-Brandenburg, rid
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