Bayerischer Oberster Rechnungshof: BLM ist seit Jahren überfinanziert - epd medien

12.11.2024 14:31

Zu hohe Gehälter, insgesamt zu viel Geld: Die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs an der Finanzierung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist harsch. Diese weist die Kritik als "sachlich falsch" zurück.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof in München

München (epd). Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist nach Auffassung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) seit vielen Jahren überfinanziert - und sollte mehr sparen. Das bestehende Finanzierungssystem sollte überdacht und die Aufgaben der BLM überprüft werden, empfahl der Bayerische ORH in seiner "Beratenden Äußerung" laut Mitteilung vom Dienstag in München. Sparmöglichkeiten sieht der Bayerische ORH vor allem bei den "sehr hohen" BLM-Gehältern. Die BLM wies die Kritik auf epd-Anfrage als teilweise "sachlich falsch" oder "nicht plausibel" zurück.

Mit einem Anteil von 26 Millionen Euro jährlich aus dem Rundfunkbeitrag sei die BLM die finanzstärkste Landesmedienanstalt bundesweit, führte der ORH aus. Die Gehälter lägen sowohl im tariflichen wie im außertariflichen Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern. Das Gehalt des BLM-Präsidenten beispielsweise habe im Jahr 2020 bei 320.000 Euro gelegen - ein Plus von 36,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015. Der Bayerische ORH empfahl daher, die außertariflichen Gehälter an der Vergütung im öffentlichen Sektor zu orientieren, so wie es auch bei allen anderen Landesmedienanstalten der Fall und auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern künftig vorgesehen sei.

BLM-Präsident Thorsten Schmiege, der seit 2021 im Amt ist, bekam nach BLM-Angaben im Jahr 2023 eine Vergütung von insgesamt rund 230.000 Euro. Sachbezüge sind hier bereits eingerechnet.

"Sehr hohes Gehaltsniveau"

Angesichts des "sehr hohen Gehaltsniveaus" müsse der BLM-Verwaltungsrat tätig werden und Sparmöglichkeiten nutzen, forderte der Bayerische ORH. Weitere Sparmöglichkeiten sieht die Behörde bei Eventveranstaltungen sowie Forschungs- und Projektförderung. Diese sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden.

Die Hauptertragsquelle der BLM sei der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags, hieß es weiter. Die BLM sei die einzige Landesmedienanstalt, die diesen Anteil vollständig erhalte. In anderen Bundesländern werde den Landesmedienanstalten entweder nur ein Prozentsatz des Anteils zugewiesen oder überschüssige Mittel müssten an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Vergleichbare Regelungen braucht es nach Auffassung des Bayerischen ORH auch für die BLM. Zudem zeigten die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität, dass die BLM strukturell überfinanziert sei.

BLM: Nicht die einzige Anstalt ohne Vorwegabzug

Die BLM stellte klar, dass sie "nicht die einzige Landesmedienanstalt in Deutschland ohne Vorwegabzug" sei. Auch die Anstalten in Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland erhielten den vollen Satz. Außerdem sei es "sachlich falsch, die Bruttohöhe von Angestellten-Gehältern mit denen der Beamten-Besoldung zu vergleichen", weil dabei die Pensionskosten außen vor blieben. Würde sich die BLM wie gefordert an Löhnen der Leitungsebene des Bayerischen Rundfunks (BR) unterhalb der Intendanz orientieren, würden die BLM-Bereichsleitergehälter nicht sinken, sondern sogar deutlich steigen, so die Medienaufsichtsbehörde.

Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und beaufsichtigt und genehmigt die privaten Rundfunkveranstalter. Der Bayerische ORH prüft per Gesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung und gibt die wesentlichen Ergebnisse an das Wissenschaftsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde, den Bayerischen Landtag und den BLM-Verwaltungsrat weiter.

lbm



Zuerst veröffentlicht 12.11.2024 13:11 Letzte Änderung: 12.11.2024 15:31

Schlagworte: Medien, Finanzen, Aufsicht, NEU

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