02.12.2024 15:16
Unterföhring (epd). Staatsanwaltschaft und Amtsgericht München haben Unternehmensgeldbußen in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro gegen ProSiebenSat.1 und zwei seiner Tochterunternehmen verhängt. Diese Entscheidung sei nach dem Ermittlungsverfahren zum Gutscheingeschäft von Jochen Schweizer Mydays wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ergangen, teilte der Medienkonzern am Montag in Unterföhring mit. Mit Zahlung der Geldbußen sei das Verfahren für alle betroffenen Konzerngesellschaften abgeschlossen.
Wie die Staatsanwaltschaft München dem epd bestätigte, muss die ProSiebenSat.1 Media SE eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro bezahlen, die Jochen Schweizer GmbH eine Geldbuße in Höhe von 2,59 Millionen Euro und die Mydays GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Das Amtsgericht München habe die Bußgeldbescheide auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 18. November erlassen.
Bei Jochen-Schweizer-Gutscheinen habe es sich teilweise um E-Geld gehandelt, das ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertrieben oder dort nicht angezeigt worden sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Erlaubnisprinzip nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) diene dabei "vorrangig dem Schutz der Integrität des Zahlungsverkehrs und der Sicherstellung seiner volkswirtschaftlich unverzichtbaren Funktionsfähigkeit". Es solle "die Entstehung einer Schattenwirtschaft verhindern".
Jochen Schweizer Mydays ist nach eigenen Angaben Deutschlands größter Online-Anbieter für "Erlebnisgeschenke", etwa Fallschirmsprünge oder Restaurantbesuche. Im April 2023 teilte ProSiebenSat.1 mit, dass mögliche Fehlentscheidungen des dortigen Managements Gegenstand interner und externer Untersuchungen seien. Konkret ging es darum, ob Teile der Geschäftstätigkeit unter das ZAG fallen. Jochen Schweizer Mydays stimme die Modalitäten mit der Aufsichtsbehörde ab, "um die Gutscheinprodukte abzuwickeln, die vor der Angebotsanpassung ausgegeben wurden" und einer Erlaubnis bedurft hätten, hieß es damals.
Sowohl ProSiebenSat.1 als auch Jochen Schweizer und Mydays hätten mit der Staatsanwaltschaft umfassend kooperiert, teilte der Konzern am Montag weiter mit. Dies habe die Staatsanwaltschaft bei der Bußgeldbemessung zugunsten der Gesellschaften berücksichtigt. Zudem hätten Jochen Schweizer und Mydays mittlerweile in enger Abstimmung mit der BaFin ihr Geschäftsmodell angepasst, sodass den Kunden wieder das gesamte Angebot von Erlebnisgeschenken zur Verfügung stehe.
Die Staatsanwaltschaft München bestätigte, dass diese Faktoren zugunsten der ProSiebenSat.1-Unternehmen gewertet wurden. Zulasten der Gesellschaften sei insbesondere die lange Zeitspanne gewertet worden, in der die Gutscheine ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft wurden. Mit den Bußgeldern würden nun die "Vorteile abgeschöpft, die die Unternehmen aus ersparten Aufwendungen mutmaßlich gezogen haben und wird der Gesetzesverstoß zusätzlich sanktioniert".
Zu ProSiebenSat.1 gehören neben Jochen Schweizer Mydays viele Digitalunternehmen wie Flaconi, Parship, Billiger-Mietwagen.de oder Verivox.
ema/rid
Zuerst veröffentlicht 02.12.2024 12:50 Letzte Änderung: 02.12.2024 16:16
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Unternehmen, ProSiebenSat.1, Jochen Schweier, MyDays, NEU
zur Startseite von epd medien