Filmförderungsgesetz soll in geänderter Fassung beschlossen werden - epd medien

18.12.2024 16:19

Das Filmförderungsgesetz steht kurz vor der Verabschiedung: Die ehemaligen Ampelfraktionen konnten sich offenbar auf einen Kompromiss einigen. Die Branche begrüßt die Einigung. Die Grünen konnten eine Änderung allerdings nur schwer verkraften.

Filmrollen im Filmmuseum Potsdam

Berlin (epd). Die Novelle des Filmförderungsgesetzes soll mit Änderungen am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Bei einer Probeabstimmung am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestages stimmten die Abgeordneten der ehemaligen Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für eine geänderte Fassung des Gesetzes. Demnach soll unter anderem die Einrichtung eines Diversitätsrats nicht mehr Teil des Gesetzes sein.

Der Grünen-Abgeordnete Michael Sacher äußerte seinen Unmut über diese Änderung. Die Streichung des Beirats sei "ein Schlag ins Gesicht eines großen Teils unserer Bevölkerung". Im ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Diversitätsbeirat bei der Filmförderanstalt vorgesehen, der - besetzt mit Vertretern der Branche - die Filmförderungsanstalt beraten sollte.

FDP-Abgeordnete lobt Kompromiss

Sacher sagte, dass sich seine Fraktion dafür eingesetzt habe, "zu retten, was zu retten" sei. Ein Nichtzustandekommen des Gesetzes wäre aus seiner Sicht fatal gewesen für den deutschen Film und auch für die Filmförderungsanstalt, die sich bereits auf das neue Gesetz vorbereitet habe. Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anikó Glogowski-Merten äußerte sich erleichtert über den Kompromiss. In der geänderten Fassung bedeute das Gesetz "weniger Bürokratie" und schaffe "mehr Freiräume für die Branche", sagte sie.

Verbände und Gewerkschaften begrüßen die Einigung der Fraktionen. Der Hauptgeschäftsführer der Produktionsallianz, Björn Böhning, nannte die Empfehlung des Ausschusses "eine gute Nachricht in stürmischen Zeiten". Er hob positiv hervor, dass die Parteien "die Gesamtverantwortung für die Film- und Fernsehbranche, für deutsche Produktionen und die Beschäftigten" vor den Wahlkampf gestellt hätten.

Auch die Gewerkschaft ver.di unterstützte die Einigung. Das nun zur Abstimmung stehende Gesetz bringe für Filmschaffende "einen großen Fortschritt" und sichere die nötige Produktionsförderung für Kinofilme, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des Verdi-Bundesvorstandes.

Förderung sollte einfacher werden

Mit dem Filmförderungsgesetz wollte die gescheiterte Ampel-Koalition die Filmförderung einfacher und effizienter gestalten, damit die deutsche Filmwirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. So sollte es beispielsweise bei der Kinoförderung eine teilautomatisierte Projektförderung geben. Die Produktions- und Verleih-Förderung sollte komplett automatisiert werden. Künftig würde danach keine Jury mehr über eine Finanzierung entscheiden. Vielmehr wäre der wirtschaftliche oder kulturelle Erfolg eines Filmschaffenden ausschlaggebend für die Förderung.

Das im Mai vom Kabinett beschlossene Gesetz ist eine von drei Säulen der Filmförderungsreform, die Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen wollte. Die beiden anderen Vorhaben, ein Steueranreizmodell und ein Investitionsverpflichtungsgesetz, stehen ebenfalls noch aus. Die Reform sollte eigentlich Anfang 2025 in Kraft treten.

Nach Angaben des Verbands der Filmproduzentinnen und Filmproduzenten stehen mehr als 120.000 Arbeitsplätze in der Branche auf dem Spiel. "Für den Filmstandort Deutschland wäre ein Scheitern der Reform ein echtes Drama", warnte Geschäftsführerin Julia Maier-Hauff. Das Fehlen einer funktionierenden Filmförderung treffe nicht nur Produzentinnen und Produzenten, sondern auch Filmstudios oder Technikverleiher, sagte sie dem epd.

kps/bm



Zuerst veröffentlicht 18.12.2024 11:02 Letzte Änderung: 18.12.2024 17:19

Schlagworte: Medien, Film, Fernsehen, Filmförderung Bundestag, kps, NEU

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