17.02.2025 10:51
Berlin (epd). Der Streit um die Kündigung des früheren Produktions- und Betriebsdirektors des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, geht in die zweite Runde. Wie das Landesarbeitsgericht am Montag in Berlin mitteilte, ist für Donnerstag eine Berufungsverhandlung angesetzt. Der RBB hatte gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Berufung eingelegt (AZ: 5 Sa 478/24).
Bei der Verhandlung am Donnerstag soll es unter anderem um die Wirksamkeit der Kündigung des Dienstverhältnisses gehen. Der RBB hatte im Februar 2023 Augenstein außerordentlich gekündigt. Im Januar 2024 hatte das Arbeitsgericht der Klage von Augenstein gegen die Kündigung im Wesentlichen stattgegeben.
Augenstein wendet sich in dem Verfahren nicht nur gegen seine Kündigung. Er klagt auch auf Zahlung von Ruhegeld, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der RBB hatte laut Gericht unter anderem damit argumentiert, dass das Dienstverhältnis nichtig sei, da die vertraglich festgelegte Ruhegeldregelung überhöht und damit sittenwidrig sei. Zeitgleich hatte der RBB Augenstein wegen diverser Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigt.
Der RBB will mit der Klage bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten und wirft Augenstein Beihilfe zur Untreue vor. Der Vorwurf lautet laut Gericht, Augenstein habe sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz vom RBB gewähren lassen, obwohl die Wahrnehmung dieser Funktion bereits durch die Grundvergütung abgegolten gewesen sei.
Beim Landesarbeitsgericht läuft noch ein Verfahren, das die frühere Leiterin der Intendanz, Verena Formen-Mohr, betrifft. Im Streit zwischen dem RBB und seiner früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle will das Arbeitsgericht Berlin am 21. März verhandeln.
lob
Zuerst veröffentlicht 17.02.2025 11:51 Letzte Änderung: 17.02.2025 12:03
Schlagworte: Medien, Prozesse, RBB, NEU
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